Preisauszeichnung auf dem Wochenmarkt
Frage
Besteht für Marktstände auf dem Wochenmarkt eine Preisauszeichnungspflicht oder gibt es Ausnahmen?
Antwort
Ja, auch für Anbieter auf dem Wochenmarkt gilt die Verpflichtung, die Preise ihrer Waren auszuzeichnen. Das gibt die Preisangabenverordnung vorc. Überwiegend wird der Preis nach Gewicht angegeben, in Einzelfällen jedoch auch pro Stück oder Bund, zum Beispiel bei Eiern, Ananas oder Radieschen.
Von der Verpflichtung zur Preisauszeichnung gibt es spezielle Ausnahmen, beispielsweise für individuelle mündliche Angebote.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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