Produktbezeichnung „Fix für Rahm-Champignons“
Frage
Ich habe eine Instant-Fertigsoße mit dem Namen „Fix für Rahm-Champignons“ gekauft. Es fehlt aber eine genaue Produktbezeichnung. Aus der Verkehrsbezeichnung (über den Zutaten) steht „Fix für Rahm-Champions“. Daraus geht meines Erachtens nicht hervor, um was für ein Produkt es sich handelt. Eine Bezeichnung wie „xy-Soße“ wäre passender. Ist das so zulässig?
Antwort
Für Instant-Produkte wie das von Ihnen genannte gibt es keine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung. In diesem Fall müssen Anbieter eine verkehrsübliche Bezeichnung, das heißt gängige Bezeichnung im Markt, wählen. Nach unseren Beobachtungen ist eine vergleichbare Bezeichnung “Fix für… “ häufiger zu finden und möglicherweise marktüblich. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist sie aber nicht selbsterklärend. Eine verständlichere Bezeichnung wäre wünschenswert.
Verkehrsübliche Bezeichnungen für verschiedene Lebensmittelgruppen sind beispielsweise in den Leitsätzen der Deutschen Lebensmittelbuchkommisssion oder auch in speziellen Branchen- und Herstellerrichtlinien beschrieben.
Für Suppen und Soßen beschreibt die “Richtlinie zur Beurteilung von Suppen und Soßen” der Kulinaria Deutschland e. V. (Verband der Hersteller kulinarischer Lebensmittel), wie entsprechende Produkte gekennzeichnet werden sollten. Demnach werden Erzeugnisse, die den Bestimmungen der Richtlinie entsprechen, als “Suppe” oder “Soße” bezeichnet. Ob das von Ihnen erwähnte Fix-produkt in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt, ist aus unserer Sicht nicht eindeutig, denn es handelt sich nicht um eine Soße im engeren Sinne, sondern um ein Instantprodukt zur Herstellung eines kompletten Gerichts. Würzsoßen und zur Würzung bestimmte Erzeugnisse fallen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit wird ein großer Teil der Verbraucher:innen verstehen, worum es sich bei dem Produkt handelt, insbesondere in Verbindung mit den in diesem Fall verpflichtenden Zubereitungshinweisen. Dennoch ist die Produktbezeichnung „Fix für Rahm-Champignons“ aus unserer Sicht nicht selbsterklärend. Der Anbieter sollte eine klar verständliche, beschreibende Bezeichnung wählen, beispielsweise „Würzmischung für die Zubereitung von Rahm-Champignons“.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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