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Saft mit „Sonnenvitamin“ D

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Saft mit „Sonnenvitamin“ D

Frage

Ich habe einen Fruchtsaft gekauft und fühle mich von der Bezeichnung „Plus Sonnenvitamin D“ getäuscht. Darunter steht „Für Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit“. Dem Saft ist künstliches Vitamin D zugesetzt. Mit dem Vitamin D, das der Körper durch Sonnenlicht bildet, hat das nichts zu tun. Es ist zudem nicht belegt, dass es nötig sein soll, Vitamin D zuzuführen, abgesehen vom normalen Aufenthalt im Tageslicht. Der Saft erweckt den Eindruck, das sei förderlich. Ist das so zulässig?

Antwort

Anbieter dürfen ein Produkt nur dann mit einem besonderen Vitamingehalt bewerben, wenn das Getränk spezielle Voraussetzungen erfüllt. Beispielsweise muss das Produkt eine bestimmte Mindestmenge an Vitamin D enthalten und der Vitamingehalt muss in der Nährwerttabelle angegeben werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Vitamin natürlicherweise im Getränk vorkommt oder „künstlich“ zugesetzt wurde. Allerdings gibt es Vorgaben, mit welchen Vitaminverbindungen Lebensmittel angereichert werden dürfen. Dadurch wird sichergestellt, dass zugesetzte Vitamine auch für den Körper verwertbar sind.

Erfüllt das Getränk die Vorgaben, dürfen ganz bestimmte, gesundheitsbezogene Angaben gemacht werden. Bei Vitamin D sind unter anderem die Aussagen „Vitamin D trägt zur Erhaltung einer normalen Muskelfunktion bei“ sowie „Vitamin D trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“ zulässig. Andere gesundheitsbezogene Aussagen als die von der Europäischen Kommission zugelassenen Angaben sind verboten.

Von diesen Angaben zu konkreten gesundheitlichen Wirkungen sind unspezifische Angaben zu unterscheiden, wie in dem von Ihnen genannten Fall der Hinweis auf mehr Leistungsfähigkeit. Diese sind erlaubt, wenn ihnen eine zugelassene Angabe beigefügt ist. Die zugelassene Angabe müsste in unmittelbarer Nähe zur allgemeinen Angabe stehen oder beispielsweise mit einem Sternchen darauf verweisen.

Die Werbung mit „Sonnenvitamin“ ist unserer Einschätzung nach keine gesundheitsbezogene Angabe. Vitamin D wird häufig als Sonnenvitamin bezeichnet, weil es bei Sonnenlicht in der Haut gebildet wird. Aus unserer Sicht weckt die Angabe nicht die Erwartung, dass sich ausschließlich natürliches Vitamin im Getränk befindet. Anders könnte es aussehen, wenn der Anbieter beispielsweise mit „natürlichem Sonnenvitamin“ werben würde.

Ob die Angabe täuschend ist, kann im Zweifel nur ein Gericht feststellen, das grundsätzlich die Gesamtaufmachung des Lebensmittels beurteilt.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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F. Grebe
16.03.2021 - 18:59

Guten Tag,

mich interessiert, seit wann der Zusatz von Vitamin D in normalen Lebensmitteln erlaubt ist. Früher war das nur für Margarine ok und jetzt sprießen Joghurt, Saft & Co wie Pilze aus dem Boden. Vielen Dank schonmal vorab für Ihre Erleuchtung.

Redaktion Lebensmittelklarheit
24.03.2021 - 15:29

Mit Geltung der EU-Anreicherungsverordnung ist die Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitaminen und Mineralstoffen, darunter Vitamin D, EU-weit einheitlich geregelt. Die Verordnung gilt bereits seit Juli 2007 und hat die früheren Regelungen abgelöst.
Danach dürfen Lebensmittel grundsätzlich mit Vitamin D angereichert werden. Rechtsverbindliche Höchstmengen sind in der Verordnung zwar vorgesehen, aber noch nicht vorhanden. Grundsätzlich müssen Lebensmittel jedoch sicher sein. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat Höchstmengenempfehlungen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln herausgegeben. Für die meisten Lebensmittel spricht sich das BfR dafür aus, sie nicht mit Vitamin D anzureichern. Höchstmengenvorschläge gibt es unter anderem für Milchprodukte, Getreideerzeugnisse und Speisefette und -öle.

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