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Schlachtung und Verarbeitung von Tieren mit Haltungslabeln

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Schlachtung und Verarbeitung von Tieren mit Haltungslabeln

Frage 

Die Haltungslabel sind ein erster Hinweis, wie die Tiere, zum Beispiel bei Bio-Lebensmitteln, gehalten werden, doch wie steht es mit der Schlachtung und Verarbeitung? Ich schrecke noch immer vor dem Kauf zurück, da ich mir nicht vorstellen kann, dass – gerade bei den üblichen Riesenschlachthöfen – hier eine strenge Trennung nach Haltungsformen erfolgt. Für mich ist das Ganze intransparent, oder irre ich mich und habe etwas übersehen?

Antwort

Die Schlachtung und Verarbeitung von Tieren, die mit einer besonderen Haltungsform oder als „Bio“ gekennzeichnet sind, muss getrennt erfolgen. Gesetzlich geregelt ist bislang insbesondere die ökologische Tierhaltung. Sie erkennen entsprechende Lebensmittel an dem EU-Öko-Logo. Daneben gibt es Regelungen zur Angabe der Haltungsform bei Eiern und bei Geflügelfleisch. Bei den übrigen Haltungslabeln, die auf Lebensmitteln zu finden sind, handelt es sich um freiwillige Kennzeichnungen. Ab Herbst wird Schritt für Schritt ein gesetzlich verpflichtendes Label zur Kennzeichnung der Haltungsform eingeführt. 

Die Kennzeichnung der Tierhaltung ist bislang wenig reguliert. Für die Haltung von Nutztieren gibt es gesetzliche Mindeststandards. Für Eier ist die Angabe der Haltungsform verpflichtend. Auch für Mastgeflügel gibt es rechtlich definierte Haltungsformen. Die Kennzeichnung des Geflügelfleischs ist allerdings freiwillig. 

Darüber hinaus ist bislang nur die biologische Tierhaltung gesetzlich speziell geregelt. Die EU-Öko-Basisverordnung ist sehr umfangreich und macht nicht nur Vorgaben zur Haltung und Fütterung der Tiere, sondern auch zum Transport, zur Kennzeichnung (auch während der Weiterverarbeitung) sowie zur Kontrolle der entsprechenden Maßnahmen. Beispielsweise dürfen ökologische und nicht-ökologische Erzeugnisse nur gemeinsam transportiert werden, wenn gleichzeitig Maßnahmen getroffen werden, die ein Vermischen der Erzeugnisse verhindert. Im Zweifel müssen die Transportboxen mit Plomben verschlossen werden, um Manipulationen vorzubeugen. All das soll sicherstellen, dass Lebensmittel, die als ökologisch oder biologisch vermarktet werden, auch tatsächlich ökologisch erzeugt wurden.

Derartig strenge Regelungen gibt es bislang nur für biologisch erzeugte Lebensmittel. 

Unter den freiwilligen Siegeln ist das vierstufige Label „Haltungsform“ des Handels weit verbreitet. Seit April 2019 kennzeichnen acht Handelsunternehmen verschiedene Fleischprodukte – überwiegend Fleisch von Schweinen, Rindern, Hühnern und Puten ihre Fleischprodukte – einheitlich mit dem Label. Auch bei diesen Labeln sollten Schlachtung und Verarbeitung getrennt erfolgen, um zu gewährleisten, dass die Angabe der Haltungsform auf den Fleischprodukten stimmt. Andernfalls wäre die Kennzeichnung irreführend. 

Im Herbst 2023 tritt voraussichtlich das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in Kraft. Anbieter sind dann verpflichtet, zunächst bei frischem und gefrorenem Schweinefleisch aus Deutschland, die Haltungsform anzugeben. Das neue Gesetz umfasst Kriterien für die verschiedenen Haltungsformen sowie Vorschriften zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel. Diese sollen sicherstellen, dass Fleisch von Tieren unterschiedlicher Haltungsformen nicht vermischt wird und die Angabe der Haltungsform für das jeweilige Lebensmittel stimmt.  

Durch das neue Gesetz werden Verbraucher:innen zukünftig eine verlässliche Kennzeichnung der Haltungsform im Handel finden und können sich gezielt für eine bessere Tierhaltung entscheiden. Das neue Gesetz ist aus Sicht von Lebensmittelklarheit daher ein wichtiger Schritt hin zu besseren Haltungsbedingungen. Unserer Ansicht nach müssen zügig weitere Tierarten sowie Bereiche wie die Gastronomie in die neue Kennzeichnung einbezogen werden. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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