Fragen & Antworten

Schriftgröße der Bezeichnung des Lebensmittels

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Schriftgröße der Bezeichnung

Frage 

Ist es zulässig, wenn die Bezeichnung des Lebensmittels in verschiedenen Schriftgrößen und in zwei Zeilen auf der Verpackung steht? Zum Beispiel „AROMATISIERTER WODKA mit Farbstoff und Konservierungsstoff“. Die kleineren Buchstaben befinden sich unter den großen.

Antwort 

Sowohl für den Produktnamen als auch für die Bezeichnung gilt die allgemeine Mindestschriftgröße von 1,2 Millimetern. Unterschiedliche Schriftgrößen und Zeilen sind nicht verboten. Es gelten aber die Grundsätze der guten Lesbarkeit sowie das Verbot der Täuschung. Daher kommt es auf die konkrete Aufmachung an, ob eine solche Angabe zulässig ist.  

Für den Produktnamen auf der Vorderseite der Verpackung gibt es keine speziellen Vorgaben – er darf allerdings nicht täuschen. 
Die rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung hingegen muss es Verbraucher:innen ermöglichen, die Art des Lebensmittels zu erkennen. Sie ist häufig kleingedruckt auf der Rückseite des Lebensmittels zu finden. 

Grundsätzlich gelten für die Bezeichnung die gleichen Vorgaben wie für alle Pflichtinformationen auf Lebensmitteln: Die Mindestschriftgröße beträgt 1,2 Millimeter (Höhe des kleinen x). Außerdem müssen Hersteller eine gute Lesbarkeit der Informationen sichern. Beispielsweise darf der Blick nicht von der Information abgelenkt werden und die Informationen dürfen nicht getrennt werden. 

Wählt der Hersteller für die Bezeichnung beispielsweise derart unterschiedliche Schriftgrößen und -arten, dass die Bezeichnung nicht mehr als Ganzes erfasst werden kann, könnte die Darstellung als unzulässig gelten. Im Zweifelsfall kann das nur ein Gericht entscheiden. 

Unterschiedliche Schriftgrößen kommen bei Produktnamen von Lebensmitteln durchaus vor. Bei der Bezeichnung ist dies nach unseren Beobachtungen nicht üblich. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollten Anbieter bei der Bezeichnung eine einheitliche Schriftgröße und Formatierung wählen. 
 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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