Sind Rezepte mit Kokosblütenzucker zuckerfrei?
Frage
Nachdem ich Ihren Artikel zu Kokosblütenzucker gelesen habe, gebe ich die folgende Information zu Rezepten aus Backbüchern weiter. Diese Rezepte (wie wahrscheinlich noch viel mehr) dürften nach Ihren Informationen nicht als "zuckerfrei" bezeichnet werden dürfen.
Antwort
In der EU-Health-Claims-Verordnung ist der Begriff „zuckerfrei“ genau definiert. Er darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die nicht mehr als 0,5 g Zucker pro 100 g bzw. 100 ml enthalten. Allerdings gilt die Health-Claims-Verordnung nur für die Werbung und Kennzeichnung von Lebensmitteln. Informationen zu Rezepten in Kochbüchern fallen nicht unter die Health-Claims-Verordnung, solange sie keine Werbung für konkrete Lebensmittel enthalten. Das Gleiche gilt für Rezepte, die online stehen. Sie dürften nach unserer Rechtsauffassung auch keine Werbung oder Links zu entsprechenden Produkten in Shops enthalten.
Kokosblütenzucker enthält mit rund 90 Gramm Zucker pro 100 Gramm fast so viel Zucker wie Haushaltszucker. Ein Rezept mit Kokosblütenzucker als „zuckerfrei“ zu bezeichnen, ist falsch. Ein seriöser Verlag sollte solche Angaben unterlassen.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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