Sind Staudensellerie und Muskatnuss kennzeichnungspflichtige Allergene?
Frage
Bei uns ist eine Diskussion über Staudensellerie und Muskatnuss entbrannt. Die Frage, die wir uns stellen ist: Gehört Staudensellerie zu den deklarationspflichtigen Lebensmitteln? Gehört Muskatnuss zu den deklarationspflichtigen Lebensmitteln? Im Internet haben wir dazu keine klare Aussage die uns eindeutig erscheint.
Antwort
Staudensellerie zählt zu den kennzeichnungspflichtigen Allergenen, Muskatnuss nicht.
Die kennzeichnungspflichtigen Allergene sind im Anhang II der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) aufgeführt. Demnach müssen Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse als Allergene deklariert werden. Da sowohl Knollensellerie als auch Staudensellerie zur Art „Echter Sellerie“ (Apium graviolens) zählen, müssen beide als Allergene gekennzeichnet werden.
Anders sieht es bei der Muskatnuss aus. In der LMIV sind die kennzeichnungspflichtigen Schalenfrüchte und Nüsse namentlich aufgeführt. Dies sind Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- und Queenslandnüsse. Muskatnüsse sind nicht aufgeführt.
Allergene müssen immer gekennzeichnet werden, auch beim Verkauf von loser Ware und in der Gastronomie.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org,
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.
Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/
Neuen Kommentar hinzufügen