Sind Zuckeraustauschstoffe in Instanttee erlaubt?
Frage
Den Artikel "Zuckeralkohole in Getränken" fand ich sehr interessant. Dort steht, dass in Getränken der Einsatz von Zuckeralkoholen nicht erlaubt ist (mit Ausnahme Erythrit als Geschmacksverstärker). Meine Frage ist nun, wie es diesbezüglich bei Getränkepulvern aussieht.
Beispielsweise gibt es Instanttee in Krümelform mit Zucker. Dürften in solchen (Eis)teepulvern Zuckeralkohole wie Xylit und Erythrit als Süßungsmittel anstelle Zucker eingesetzt werden? Oder auch in einem Getränkepulver wie für heiße Schokolade?
Antwort
Ja. Das Verbot von Zuckeralkoholen in Getränken gilt auch für Instanttees und andere Getränkepulver.
Die Zuckeralkohole, auch Zuckeraustauschstoffe oder mehrwertige Alkohole genannt, zählen zu den Süßungsmitteln, die – vorwiegend in kalorienreduzierten Lebensmitteln – als Zuckerersatz zum Einsatz kommen. Da sie größeren Mengen abführend wirken können, ist ihr Einsatz in Getränken grundsätzlich nicht zulässig. Diese Vorgabe ist in der EU-Zusatzstoffverordnung festgelegt. Da Instanttees zur Herstellung von Getränken dienen, gilt das Verbot auch für diese Produktgruppe.
Zu den Zuckeralkoholen zählen:
- Sorbit (E 420)
- Mannit (E 421)
- Isomalt (E 953)
- Maltit (E 965)
- Lactit (E 966)
- Xylit (E967)
- Erythrit (E 968)
- Polyglycitolsirup (E 964)
Eine Ausnahme von dem grundsätzlichen Verbot gilt für Erythrit in folgenden Fällen: Dieser Zuckeraustauschstoff darf in aromatisierten, kalorienreduzierten oder ohne Zuckerzusatz hergestellten Getränken als Geschmacksverstärker eingesetzt werden, aber nicht zum Süßen. Für Instanttees und Instantkaffeepulver gilt diese Ausnahme nicht. Hier dürfen keine Zuckeralkohole zugesetzt werden, auch kein Erythrit.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
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Kommentare
Typisch, aber Aspartam und der ganze künstliche Schrott ist erlaubt! Typisch !
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