Zuckeralkohole in Getränken
Frage
Ich habe in einem Artikel gelesen, dass Zuckeralkohole in Getränken erlaubt sind. In einem anderen Bericht steht jedoch, dass Zuckeralkohole in Getränken nicht erlaubt sind. Welche Aussage stimmt nun?
Antwort
Zuckeralkohole sind, von einer Ausnahme abgesehen, in Getränken nicht zulässig.
Die Zuckeralkohole, auch Zuckeraustauschstoffe oder mehrwertige Alkohole genannt, zählen zu den Süßungsmitteln, die – vorwiegend in kalorienreduzierten Lebensmitteln – als Zuckerersatz zum Einsatz kommen. Im Gegensatz zu den Süßstoffen wie Saccharin oder Cyclamat sind sie nicht kalorienfrei, aber kalorienärmer als Zucker. Sie werden mit 2,4 Kilokalorien pro Gramm berechnet. Da sie größeren Mengen abführend wirken können, ist ihr Einsatz in Getränken grundsätzlich nicht zulässig.
Zu den Zuckeralkoholen zählen:
• Sorbit (E 420)
• Mannit (E 421)
• Isomalt (E 953)
• Maltit (E 965)
• Lactit (E 966)
• Xylit (E967)
• Erythrit (E 968)
• Polyglycitolsirup (E 964)
Eine Ausnahme von dem grundsätzlichen Verbot gilt für Erythrit: Dieser Zuckeraustauschstoff darf in aromatisierten, kalorienreduzierten Getränken als Geschmacksverstärker eingesetzt werden, aber nicht zum Süßen. Die Höchstmenge liegt bei 16 Gramm pro Liter.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Kommentare
Hallo zusammen,
vielen Dank für Ihre Klarstellung der Thematik mit Zuckeralkoholen in fertigen Getränken. Bezüglich Erythrit hätte ich noch eine Frage: Da Sie schreiben, dass es nur als Geschmacksverstärker verwendet werden darf, wie wird das denn kontrolliert? Im Endeffekt haben ja auch die 1,6g pro 100ml eine süßende Wirkung und sind somit ja sowieso auch süßend und nicht nur geschmacksverstärkend, oder?
Und lässt sich denn die zukünftige Entwicklung absehen? Denn Erythrit ist ja auch in höheren Mengen sehr gut verträglich im Gegensatz zu anderen Zuckeralkoholen (weil es im Dünndarm aufgenommen wird). Da wäre des doch auch als Süßungsmittel eine tolle Alternative in Getränken.
Ich freue mich sehr auf Ihre Antwort. Vielen Dank und viele Grüße
Jan
Vielen Dank für Ihren Kommentar. Eine ähnliche Problematik haben wir in diesem Beitrag beschrieben:
https://www.lebensmittelklarheit.de/fragen-antworten/darf-nitritpoekelsalz-als-stabilisator-gekennzeichnet-werden
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