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Sojaprodukt sieht aus wie Joghurt, ist aber keiner

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Sojaprodukt sieht aus wie Joghurt, ist aber keiner

Frage

Ich habe ein ("fermentiertes") Sojaprodukt gekauft, das einem echten Joghurt in nahezu allen äußeren Kennzeichen (Form, Farben) zum Verwechseln ähnlich sieht. Es enthält aber nur geringfügige Mengen an (nachträglich zugesetzten?) Joghurtkulturen, ist also gar kein Joghurt. 

Joghurt nennt es sich denn auch gar nicht beim Namen – es ist vorne nur der Markenname plus der Schriftzug „Natur“ aufgedruckt – aber sämtliche anderen äußeren Kennzeichen ähneln Joghurt. Unten steht ganz klein „aus Soja“ und „pflanzlich – mit Joghurtkulturen“. Das dürfte bei vielen Kunden zu einer Irreführung und Täuschung führen. Was soll das überhaupt für ein Produkt sein?

Antwort 

Bei dem Produkt handelt es sich um ein pflanzliches Ersatzprodukt auf Sojabasis, das Sie ähnlich wie Joghurt verwenden können. Hersteller dürfen es nicht als Joghurt bezeichnen. Eine Ähnlichkeit in der Aufmachung ist aber zulässig, solange eine Verwechslung mit echtem Joghurt ausgeschlossen ist.

Pflanzliche Ersatzprodukte für tierische Lebensmittel werden in Deutschland zunehmend nachgefragt. Neben Veganer:innen suchen beispielsweise auch Menschen mit Laktoseunverträglichkeiten nach Alternativen zu Milch, Joghurt und Co. 

Sowohl bei der Herstellung von Joghurt als auch bei der Herstellung von pflanzlichen Ersatzprodukten für Joghurt werden Milchsäurebakterien wie Lactobacillus bulgaricus eingesetzt. Sie werden auch als „Joghurtkulturen“ bezeichnet. Sie sorgen für den leicht säuerlichen Geschmack und eine festere Konsistenz, denn die Milch beziehungsweise das Sojaeiweiß gerinnt. Im Idealfall schmeckt ein auf diese Weise hergestelltes Sojaprodukt ähnlich wie Joghurt aus Milch.

Wie solche Produkte bezeichnet werden sollten, wird seit Jahren stark diskutiert. Für Milchprodukte wie Joghurt, Milch oder Käse besteht europaweit ein Bezeichnungsschutz. Diese Bezeichnungen sind Lebensmitteln auf Basis von Milch von Wiederkäuern vorbehalten. Das heißt, Produktnamen wie „Veganer Joghurt“ oder ähnliches sind verboten. Auch Wortspielereien wie „Milck“ wurden bereits gerichtlich untersagt. Hersteller wählen daher gerne beschreibende Bezeichnungen und drucken auf der Vorderseite teilweise zusätzlich Fantasienamen auf.

Ein optischer Bezug zum tierischen Originalprodukt erleichtert es, zu erkennen, wie sich das Produkt verwenden lässt und ist durchaus erwünscht. Das hat unter anderem eine Verbraucherbefragung von Lebensmittelklarheit aus dem Jahr 2022 gezeigt.

Die Gestaltung und Bezeichnung solcher Produkte sollte aber so klar und eindeutig sein, dass es zu keiner Verwechslung mit Joghurt kommt. Außerdem sollten Verbraucher:innen erkennen können, um was für eine Art von Produkt es sich handelt. In dem von Ihnen genannten Fall hat der Anbieter das durch die Kennzeichnungen „aus Soja“ und „pflanzlich“ offenbar getan. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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