Spermidin-Angabe auf Weizenkeimen
Frage
Ich bin interessiert an Lebensmitteln mit Spermidin. Jetzt habe ich verschiedene Weizenkeime gefunden, einige mit Angabe des Spermidingehalts und auch welche ohne Angabe. Bei einem Hersteller ohne Angabe habe ich angerufen. Dieser hat mir gesagt, dass der Spermidingehalt nicht auf der Verpackung stehen darf und er mir dies auch nicht sagen darf. Jetzt bin ich etwas verwirrt und misstrauisch. Hierzu meine Frage: Darf der Hersteller wirklich nicht den Spermidingehalt auf die Verpackung schreiben oder mir eine Auskunft geben? Oder kann ich dann davon ausgehen, dass er was zu verbergen hat?
Antwort
Der Spermidingehalt darf nicht einfach in der Nährwertkennzeichnung eines Lebensmittels stehen. Wird Spermidin aber als Inhaltsstoff auf einem Lebensmittel beworben, zum Beispiel „Weizenkeime enthalten Spermidin“, so muss die Menge angegeben sein. Sie steht dann im selben Blickfeld wie die Nährwertkennzeichnung, aber separat. Für Nahrungsergänzungsmittel gelten nochmal spezielle Regelungen.
Spermidin ist eine Substanz aus der Gruppe der Polyamine, die als Botenstoff in jeder Körperzelle vorkommt. Die Substanz ist auch in vielen Lebensmitteln enthalten. Relativ viel Spermidin steckt beispielsweise in Weizenkeimen, reifem Käse, Pilzen, Sojabohnen und anderen Hülsenfrüchten. Auf solchen Lebensmitteln dürfen Anbieter aber grundsätzlich nur die in der Lebensmittelinformationsverordnung vorgesehenen Nährwerte angeben. Spermidin zählt nicht dazu.
Machen Anbieter auf Lebensmitteln wie Weizenkeimen eine nährwertbezogene Angabe – zum Beispiel „enthält Spermidin“ - so müssen sie hingegen den Spermidingehalt angeben. Nährwertbezogene Angaben sind möglich, wenn allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise vorliegen, dass die Substanz eine positive gesundheitliche Wirkung hat. Außerdem muss das Lebensmittel eine „signifikante Menge“ des Stoffes enthalten. Diese Menge muss – nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Nachweisen – ausreichen, um die positive Wirkung zu erzielen. Die Kennzeichnung solcher Wirkstoffe darf nicht in der vorgeschriebenen Nährwerttabelle erfolgen, sondern separat, aber im selben Blickfeld.
Anders ist die Rechtslage bei Nahrungsergänzungsmitteln, die spermidinhaltige Weizenkeime zum Beispiel in Kapsel- oder Pulverform enthalten: Sie zählen zwar zu den Lebensmitteln, es gelten aber spezielle Kennzeichnungsregeln. Hier kann die Nährwerttabelle mit den Hauptnährstoffen wie Fett und Zucker fehlen. Stattdessen wird die Menge an Nähr- oder Wirkstoffen angegeben, die in der empfohlenen Verzehrsmenge pro Tag enthalten sind. Grundsätzlich darf nicht jede Substanz in einem Nahrungsergänzungsmittel eingesetzt werden, sondern es müssen Stoffe mit positiver Wirkung sein, mit denen die allgemeine Ernährung ergänzt werden soll.
Wenn Sie Weizenkeime oder andere Lebensmittel kaufen, werden Sie nur vereinzelt Informationen zum Spermidingehalt finden, nämlich wenn dieser auf der Verpackung beworben wird.
Mehr Informationen über „Spermidin“ finden Sie im Portal Klartext Nahrungsergänzung.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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