Tomaten aus China: Herstellungsland nicht gleich Ursprungsland
Frage
Es ist meiner Meinung nach ein großes Manko, dass oft nur das Herstellungsland und nicht das Ursprungsland angegeben wird. So wird zum Beispiel bei Tomatenerzeugnissen Italien als Herstellungsland angegeben, obwohl die Tomaten ursprünglich aus China kommen. Es muss das Ursprungsland der Rohware erkennbar sein! Zum Beispiel bei roten Kidneybohnen steht nur „hergestellt für…“. Das ist offensichtlich irreführend.
Antwort
Wir stimmen Ihnen zu. Aus unserer Sicht ist es nicht verbraucherfreundlich, dass bei verarbeitetem Obst und Gemüse wie Konserven – von wenigen Ausnahmen abgesehen – kein Ursprungsland angegeben werden muss. Sie haben als Verbraucher daher keine Möglichkeit, das Ursprungsland der Zutaten zu erfahren, es sei denn, der Hersteller gibt es freiwillig an, zum Beispiel "mit italienischen Tomaten". Diese Angabe muss stimmen.
Die Angabe „Hergestellt für…“ nennt nur den verantwortlichen Lebensmittelunternehmer und gibt keine Auskunft über die Herkunft der Zutaten. Das ist erlaubt.
Bei Bio-Lebensmitteln, die das EU-Bio-Logo tragen – auch bei Konserven – sind die Anbieter verpflichtet, die Herkunft der Rohstoffe anzugeben. Allerdings genügt die Angabe "EU-Landwirtschaft" oder "Nicht-EU-Landwirtschaft". Stammen die Rohstoffe sowohl aus EU- als auch aus Nicht-EU-Ländern – und das ist häufig der Fall – genügt sogar die Angabe "EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“.
Am 1. April 2020 ist eine EU-Verordnung in Kraft getreten, die in bestimmten Fällen eine Herkunftsangabe der „primären“ Zutat(en) vorschreibt. Primäre Zutaten sind solche, die entweder mehr als 50 Prozent des Lebensmittels ausmachen oder die Verbraucher üblicherweise mit der Bezeichnung des Lebensmittels verbinden. Bei Tomatenmark ist die primäre Zutat Tomate. Anbieter müssen immer dann die Herkunft primärer Zutaten nennen, wenn sie für das Lebensmittel eine bestimmte Herkunft nahelegen, die mit dem Ursprungsland der primären Zutaten nicht übereinstimmt. Dabei genügt aber der Hinweis, dass die primären Zutat(en) nicht aus dem Herkunftsort des Lebensmittels stammen.
Werden also Tomaten aus China nach Italien transportiert, dort gekocht, gesalzen und in Konservendosen abgefüllt, darf die Angabe auf dem Etikett nicht täuschen. Ist auf der Dose als Herkunftsland Italien angegeben oder auch nur eine italienische Flagge abgebildet, muss der Anbieter nach der neuen Verordnung zusätzlich angeben, dass die Tomaten nicht aus Italien stammen. Alternativ kann er angeben, dass die Tomaten aus China oder dass sie aus „Nicht-EU“ stammen. Kommen die Tomaten aus unterschiedlichen Ländern, zum Beispiel Italien und China, ist auch die Angabe „EU und Nicht-EU“ zulässig.
Aus unserer Sicht ist es unbefriedigend, dass Verbraucher bei verarbeiteten Lebensmitteln die Herkunft der Hauptzutaten meist nicht erfahren. Auch der Hinweis „EU-/Nicht-EU“ hat keinen wesentlichen Informationswert für Verbraucher.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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