Ursprungsland bei Datteln
Frage
Ich habe im Supermarkt getrocknete Datteln gekauft. Auf der Verpackung wurde lediglich die Slowakei als Land der Verarbeitung angegeben. Das tatsächliche Anbauland der Datteln fehlt jedoch vollständig, was aus meiner Sicht eine Verletzung der rechtlichen Kennzeichnungspflichten darstellt.
Laut der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) muss das Ursprungsland oder der Herkunftsort angegeben werden, wenn das Weglassen dieser Information Verbraucher:innen in die Irre führen könnte. Da die Slowakei als Verarbeitungsland angegeben wurde, entsteht der Eindruck, dass die Datteln dort auch angebaut wurden, was jedoch unwahrscheinlich ist.
Die fehlende Angabe des tatsächlichen Anbaulandes erschwert es mir als Verbraucher außerdem, bewusste Kaufentscheidungen zu treffen, insbesondere in Bezug auf Qualität, ökologische Aspekte (z. B. Transportwege und CO₂-Bilanz) und die Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel.
Verbraucher aus Langen vom 18.12.2024
Antwort
Grundsätzlich muss bei getrockneten Datteln das Ursprungsland nicht angegeben werden. Gibt der Anbieter aber ein Herkunftsland an, beispielsweise „Hergestellt in der Slowakei“, müsste er darüber informieren, wenn die Hauptzutat – in diesem Fall die Datteln – nicht aus dem angegebenen Land stammen.
Bestimmte Lebensmittelgruppen müssen immer mit dem Ursprungsland gekennzeichnet werden, darunter frisches Obst und Gemüse. Zwar wurde die Verpflichtung zur Kennzeichnung des Ursprungslandes zum 01.01.2025 auf viele Trockenfrüchte ausgeweitet. Bei getrockneten Datteln darf die Angabe aber nach wie vor fehlen.
Unter bestimmten Umständen kann es jedoch erforderlich sein, dass Datteln eine Herkunftsangabe tragen müssen.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn es sich um handelt. Bio-Lebensmittel, die innerhalb der EU hergestellt werden, müssen eine Herkunftsinformation tragen. Unterschieden wird dabei zwischen: „EU-Landwirtschaft“, „Nicht-EU-Landwirtschaft“ und der Herkunft aus der EU und einem Drittland („EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“). Kommen die Zutaten aus einem einzigen Land, so darf auch dieses Land genannt werden.
Nach den Vorgaben der EU-Lebensmittelinformationsverordnung ist eine Herkunftsangabe außerdem auch immer dann erforderlich, wenn Verbraucher:innen ohne die Angabe über die Herkunft getäuscht werden könnten oder ein Lebensmittel eine bestimmte Herkunft vermittelt, die Hauptzutat (primäre Zutat) aber nicht daher stammt.
Steht auf den Datteln also beispielsweise „Hergestellt in der Slowakei“ und sie stammen aus Tunesien, so ist auf die tatsächliche Herkunft der Datteln hinzuweisen. Die Information muss im gleichen Sichtfeld erscheinen, wie die Herkunftsangabe zum gesamten Lebensmittel. Es reicht aber auch die Angabe „EU“ oder „Nicht-EU“ oder „Datteln stammen nicht aus der Slowakei“.
Wird auf der Packung lediglich ein verantwortlicher Hersteller aus der Slowakei angegeben, so gilt dies nicht als irreführende Herkunftsangabe. Es ist dann auch nicht erforderlich, das Ursprungsland der Datteln anzugeben
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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