Erlaubt: „Hergestellt für …“
Auf verpackten Lebensmitteln müssen Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmers stehen, der das Lebensmittel vermarktet. Das kann der Hersteller sein, aber auch beispielsweise der Verpacker oder Händler. Verbraucher:innen interessieren sich meist für den Hersteller.
Zu dieser Problematik haben sich Verbraucher:innen bei Lebensmittelklarheit beschwert. Um den Verbrauchererwartungen besser zu entsprechen, ist nach Ansicht von Lebensmittelklarheit eine gesetzliche Änderung sinnvoll. Zusätzlich zur Angabe des verantwortlichen Unternehmens sollte die Angabe des Herstellers auf Lebensmitteln verbindlich sein.
Das zeigt ein typisches Beispiel
Häufig finden Verbraucher:innen auf Verpackungen von Produkten nur die Angabe „hergestellt für ...“, „produziert für …“ oder „produziert in der EU für …“. Den Hersteller und Herstellungsort des Produktes erfahren sie nicht. Eine solche Kennzeichnung findet man vor allem bei den Eigenmarken des Lebensmitteleinzelhandels. Genannt wird unter „hergestellt für“ nur die Anschrift des Handelsunternehmens.
So lauten die Beschwerden zu dieser Problematik:
Ich kritisiere, dass allein der Vertrieb, also der Importeur, angegeben steht, nicht aber das Herkunftsland. So könnte man vermuten wegen der kyrillischen Aufschriften, dass es sich um ein russisches Produkt handelte. Es kann natürlich auch z. B. aus Bulgarien stammen. Gegen russische Produkte besteht meines Wissens ein Embargo. Es müsste m. E. das Land der Herstellung angegeben werden. Freilich wäre dann noch unklar, wo die Zutaten geerntet werden. Aber diese Unschärfe wäre ggf. vertretbar.
Verbraucher aus Hofstetten vom 31.05.2022
Der Hersteller bietet keinerlei Kontaktmöglichkeiten. Ich habe mich an die Firma gewendet, welche auf der Verpackung aufgezeichnet ist. Diese meinte, dass ich die Daten des Herstellers nur über den Supermarkt, der das Produkt anbietet bekommen kann. Nun habe ich mehrere Filialleiter von XY gefragt sowie auch den allgemeinen Kundenservice und die dürfen die Daten wohl nicht herausgeben. Darf sowas denn sein? […]
Verbraucherin aus Hamburg vom 05.02.2022
Hallo, bitte warum steht immer häufiger bei Discounter xy "Hergestellt für xy....." und nicht der Zusatz, wer es tatsächlich hergestellt hat. Kaufe ich bei Discounter xy weiß ich, dass es nicht von Discounter z ist.
Verbraucher aus Frankfurt vom 04.05.2020
Warum darf der Verbraucher bei Lebensmitteln den Hersteller nicht erfahren? […] Bei den meisten über Supermärkte gehandelten Lebensmitteln wird als Hersteller aber nur der Händler genannt. Wenn man versucht, den Hersteller über den Barcode zu ermitteln, erscheint zum Unternehmen: „Unternehmensinformation zurückgehalten“. Diese Geheimniskrämerei gerade bei Lebensmitteln ist ein Skandal. […]
Verbraucher aus Steinigtwolmsdorf vom 05.03.2019
Ich habe mehrere Produkte der Hausmarke „*“ gekauft. Ich fühle mich sehr verärgert und sehr getäuscht, da auf der Verpackung nur der Hinweis aufgedruckt ist „hergestellt für *" Es sind keinerlei Herkunftsangaben bei Produkten angegeben, wenn diese außerhalb der EU hergestellt bzw. produziert werden.
Verbraucher aus München vom 15.11.2018
Die Herkunft des Produkts ist nicht festzustellen. Es steht nur die * GmbH & Co. KG auf der Packung.
Verbraucher aus Berlin vom 20.02.2014
Habe beim Bezahlen des Produktes den Angestellten befragt ob die * ein deutsches Produkt wäre? Antwort, dass wüsste er nicht aber man könnte das ja im Internet nachschauen. Wie ich später feststellt kommt das * Produkt tatsächlich aus Thailand. Es ist erstaunlich, dass aus Asien Entenprodukte überhaupt eingeführt werden darf, da ja dort in einem riesen Ausmaß die Vogelgrippe herrscht. Die Verschleierung der Herkunft und damit die Täuschung des Verbrauchers hat also schon seinen Sinn! Nach meiner Information könnte * in Deutschland genügend Entenfleisch kaufen, aber es ist natürlich etwas teurer und so kann man durch Verbrauchertäuschung mehr Geld verdienen.
Verbraucher aus Olching vom 19.06.2013
Es ist nicht zu ersehen woher der Käse kommt noch ist festzustellen, wer das Produkt hergestellt hat. Die Angabe * steht auf vielen Produkten von * und hat aber nichts mit dem Hersteller zu tun.
Verbraucher aus Berlin vom 13.10.2012
Auf dem von mir gekauften Energy Drink steht „Produziert in der EU für xy-Import GmbH“. Wer ist denn nun der Hersteller in der EU von diesem Energy Drink? und wo genau in der EU wird das Getränk produziert?
Verbraucher aus Königs Wusterhausen vom 25.07.2011
Das ist geregelt:
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) ist der Lebensmittelunternehmer, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel vermarktet wird, für das Lebensmittel verantwortlich. Wenn dieser Unternehmer nicht in der Union sitzt, gilt der Importeur, der das Lebensmittel in die Union einführt, als verantwortlich. Name und Anschrift des verantwortlichen Unternehmers sind Pflichtkennzeichnungen auf verpackten Lebensmitteln.
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Viele Verbraucher:innen wollen den Hersteller von Lebensmitteln wissen, nicht irgendeine verantwortliche Firma. Dies ist bei der alleinigen Angabe „hergestellt für …“ nicht möglich. Oft ist noch nicht einmal erkennbar, ob der Hersteller oder eine andere Firma hinter der angegebenen Adresse steht.
Fazit: Um den Verbrauchererwartungen besser zu entsprechen, ist nach Ansicht von Lebensmittelklarheit eine gesetzliche Änderung sinnvoll. Zusätzlich zur Angabe des verantwortlichen Unternehmens sollte die Angabe des Herstellers auf Lebensmitteln verbindlich sein.
Die Verbraucherzentrale hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft über die Kennzeichnungsproblematik informiert.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Kommentare
"Hergestelllt für .." : Heute am 22.6.2023 entdeckt auf einem Produkt Dosenravioli, 800g Dose . Es steht darauf . Hergestellt für ... [Anbieterinformationen von Redaktion entfernt].
Es steht nichts darauf, wer hat die Ravioli hergestellt, woher kommt das Fleisch etc.?
Leider gibt es für verarbeitete Lebensmittel wie Konserven – von wenigen Ausnahmen abgesehen – keine Verpflichtung, das Ursprungsland anzugeben. Sie haben als Verbraucher:in daher keine Möglichkeit, das Ursprungsland der Zutaten zu erfahren, es sei denn, der Hersteller gibt es freiwillig an.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.lebensmittelklarheit.de/fragen-antworten/ursprungsland-bei-konserven
https://www.lebensmittelklarheit.de/informationen/alle-wollen-den-hersteller-wissen
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