Wer legt die Allergene fest?
Frage
Mich interessiert der Prozess, wie festgestellt wird, ob ein Lebensmittel ein Allergen ist und das Verfahren, wie für dieses Lebensmittel dann in einer EU-Verordnung die Kennzeichnungspflicht beschlossen wird.
Wie werden Stoffe als Allergene identifiziert und wer legt ihre Kennzeichnungspflicht fest?
Antwort:
Europaweit sind auf Lebensmitteln 14 Allergene kennzeichnungspflichtig. Ursprünglich wurde die Auswahl von einem wissenschaftlichen Ausschuss der Europäischen Kommission getroffen und im Jahr 2003 in die europäische Gesetzgebung übernommen. Im Laufe der Jahre wurde die Liste durch mehrere Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bestätigt und erweitert.
Es gibt sehr viele Lebensmittel und Zutaten, die Allergien auslösen können. Die Empfehlung, Allergene zu kennzeichnen sowie die erste Auswahl wurde vom wissenschaftlichen Ausschuss „Lebensmittel“ der europäischen Kommission erarbeitet. Im Jahr 2003 wurde die Allergenkennzeichnung erstmals in die europäische Gesetzgebung aufgenommen.
Um europäische Gesetze zu verabschieden, erarbeitet die Europäische Kommission (auf Grundlage der Empfehlungen der Ausschüsse) Gesetzesentwürfe und schlägt diese dem Europäischen Parlament sowie dem Rat der EU („Ministerrat“) vor. Bevor ein Gesetz verabschiedet wird, müssen beide Gremien dem Entwurf zustimmen.
Die Liste umfasste zunächst 12 kennzeichnungspflichtige Allergene:
• Glutenhaltiges Getreide (d. h. Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon) sowie daraus hergestellte Erzeugnisse
• Krebstiere und Krebstiererzeugnisse
• Eier und Eierzeugnisse
• Fisch und Fischerzeugnisse
• Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse
• Soja und Sojaerzeugnisse
• Milch und Milcherzeugnisse (einschließlich Laktose)
• Schalenfrüchte, d. h. Mandel (Amygdalus communis L.), Haselnuss (Corylus avellana), Walnuss (Juglans regia), Kaschunuss (Anacardium occidentale), Pecannuss (Carya illinoiesis (Wangenh.) K. Koch), Paranuss (Bertholletia excelsa), Pistazie (Pistacia vera), Macadamianuss und Queenslandnuss (Macadamia ternifolia) sowie daraus hergestellte Erzeugnisse
• Sellerie und Sellerieerzeugnisse
• Senf und Senferzeugnisse
• Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse
• Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l, als SO2 angegeben.
Im Jahr 2002 wurde die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gegründet. Eine ihrer Aufgaben besteht darin, die im Jahr 2003 festgelegten Allergene aufgrund von wissenschaftlichen Studien zu überprüfen und die Liste der kennzeichnungspflichtigen Allergene zu erweitern oder zu verkürzen.
Seitdem hat die EFSA mehrere Gutachten zu Allergien und Allergie auslösenden Lebensmitteln erstellt. Im Jahr 2006 wurde die Liste der kennzeichnungspflichtigen Allergene daraufhin um Lupinen und Weichtiere erweitert, sodass die Liste seitdem 14 kennzeichnungspflichtige Allergene umfasst.
Die Gutachten beruhen unter anderem auf Auswertungen von Daten zur Häufigkeit von Lebensmittelallergien in der europäischen Bevölkerung. Auch die Schwere der möglichen allergischen Reaktionen wird berücksichtigt.
Allergien kommen in verschiedenen Altersgruppen unterschiedlich häufig vor. Bei Kindern beispielsweise werden Dreiviertel aller allergischen Reaktionen auf Lebensmittel von Eiern, Erdnüssen, Kuhmilch, Fisch oder Nüssen ausgelöst. Bei Erwachsenen hingegen sind – neben Nussallergien – vor allem Allergien auf verschiedene Obst- und Gemüsearten verbreitet. Die Gutachten berücksichtigen nur immunologisch vermittelte Allergien, Glutenunverträglichkeit sowie unerwünschte Reaktionen auf Sulfite. Andere Lebensmittelunverträglichkeiten, beispielsweise auf Fruktose, werden nicht berücksichtigt.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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