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Werbeunterbrechungen bei Preisen auf einem Display

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Werbeunterbrechungen bei Preisen auf einem Display

Frage

Mir ist vor einiger Zeit aufgefallen, dass bei einer Supermarktbäckerei kein Aushang mehr für die Heißgetränke ausgehängt ist – stattdessen ist dort ein Monitor als Werbetafel, der auch für ein kurzes Zeitfenster die Preise für Heißgetränke anzeigt. Nach ca. 30 Sekunden schaltet die Anzeige aber auf Werbung um; die Werbephase umfasst ca. fünf bis sechs Minuten. 

Ich sprach bei der Bedienung das Problem an, die sagte, dass man ja im Rahmen einer Bestellung fragen könne, wie die Preise für die Heißgetränke seien. Hier stellt sich die Frage, ob das so korrekt ist, schließlich möchte man ja Preise für die unterschiedlichen Getränkegrößen (klein, mittel, groß) und -sorten vergleichen können. Wie ist hier die rechtliche Vorschrift? 

Antwort 

Aus rechtlicher Sicht muss die Bäckerei Ihnen vor der Bestellung ein Preisverzeichnis zur Verfügung stellen. Eine mündliche Auskunft genügt nicht. Ein Display, auf dem die Preise mehrere Minuten lang nicht zu sehen sind, ist aus Sicht von Lebensmittelklarheit nicht ausreichend.  

Bietet eine Bäckerei Heißgetränke zum Ausschank an, gelten die Regelungen für Preisangaben der Gastronomie. Anbieter müssen hier die Preise vor der Bestellung in einem Preisverzeichnis zur Verfügung stellen. Eine mündliche Auskunft genügt nicht. 

Wichtig ist, dass das Preisverzeichnis vor der Bestellung zur Verfügung steht. Dauert die Werbung auf einem Display, wie von Ihnen geschildert, mehrere Minuten, sind die rechtlichen Vorgaben nach Auffassung von Lebensmittelklarheit nicht erfüllt. Das Personal müsste Ihnen zusätzlich ein gedrucktes Preisverzeichnis aushändigen. 

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit liegt ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vor, wenn die Preise auf dem Display nicht dauerhaft lesbar sind. Sie können ein gedrucktes Preisverzeichnis verlangen oder andernfalls das Ordnungsamt informieren.  
 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Norbert Hartzsch
13.04.2024 - 11:42

Guten Tag, an einer Kuchentheke steht für ein Stück Kuchen eindeutig der Preis (3,70€). Da ich das Stück Kuchen im Café esse, muss ich wegen der anderen MWSt 4,09€ zahlen. An der Kasse steht dazu ein Aushang zu der MWSt. Müssen aber nicht dann beide Preise am Kuchen stehen? Bei MC Donalds kostet der Hamburger immer dasselbe, egal ob ich im oder außerhalb des Restaurants esse. Ich muss doch vorher wissen können was ich bezahlen muss. Der Kaffee kostet übrigens immer das gleiche, egal ob zum mitnehmen oder ich ihn im Caffee trinke.

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