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Werbung mit Wirkung gegen Müdigkeit

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Werbung mit Wirkung gegen Müdigkeit

Frage 

Ich habe gelesen, dass die Gesundheitswerbung auf einem Müsli verboten wurde. Es sollte angeblich gegen Müdigkeit helfen. Das ist ein sehr guter erster Schritt! 

Aber dann müsste ja auch mindestens die Hälfte der Werbungen für Nahrungsergänzungsmittel verboten werden, die direkt oder indirekt damit werben, gegen Müdigkeit oder Erschöpfung zu helfen. Ich sehe das insbesondere bei Vitaminpräparaten – damit ist die Fernsehwerbung jeden Abend voll! Oder ist die Rechtslage hier anders?

Antwort

Die Werbung, dass ein Müsli bei Müdigkeit helfen soll, ist nicht generell verboten, aber sie ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Außerdem dürfen Anbieter nicht zu viel versprechen

Im Zusammenhang mit Müdigkeit ist ein spezieller „Health Claim“ zugelassen. Er lautet: „xy trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei“. Er ist für die Mineralstoffe Eisen und Magnesium sowie für sieben Vitamine erlaubt und lautet dann beispielsweise: „Magnesium trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei“. Anbieter dürfen mit der entsprechenden Aussage werben, wenn das Lebensmittel eine bestimmte Mindestmenge des entsprechenden Vitamins oder Mineralstoffes enthält. Dies sind beispielsweise 12 Milligramm Vitamin C pro 100 Gramm oder 56 Milligramm Magnesium pro 100 Gramm. 

Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Portion oder Menge des Lebensmittels, die üblicherweise (täglich) verzehrt wird, die oben genannte Mindestmenge des beworbenen Nährstoffs enthält. In dem von Ihnen genannten Urteil war die erforderliche Menge an Magnesium zwar in 100 Gramm Müsli enthalten, aber nicht in einer Portion von 40 Gramm. Diese Menge war vom Hersteller selbst als Portionsgröße angegeben. 

In einem Nahrungsergänzungsmittel müsste die erforderliche Menge Magnesium, Eisen oder Vitamin also in der empfohlenen Tagesration des Mittels enthalten sein. 

Anbieter verwenden gerne plakativere Aussagen, beispielsweise „gegen Müdigkeit und Erschöpfung“. Sie dürfen aber nicht mehr versprechen als der zugelassene Claim – nämlich dass der Nährstoff oder das Lebensmittel einen Beitrag zur Verringerung von Müdigkeit liefert.

Nach Beobachtungen von Lebensmittelklarheit ist gerade bei Werbung im Internet oder in sozialen Medien immer wieder unzulässige oder übertriebene Gesundheitswerbung für Nahrungsergänzungsmittel zu finden. Die Verbraucherzentralen haben aus diesem Grund bereits viele Anbieter abgemahnt und in zahlreichen Fällen auch verklagt. Aus unserer Sicht sollte auch die Lebensmittelüberwachung die Gesundheitswerbung für Nahrungsergänzungsmittel im Internet besonders im Blick haben. Verbraucher:innen sollten bei übertrieben klingenden Gesundheitsversprechen skeptisch sein. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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