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Wie werden Insekten im Mehl gekennzeichnet?

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Wie werden Insekten im Mehl gekennzeichnet?

Frage 

Ich habe mir beim Bäcker die Zutatenliste ausdrucken lassen. Da steht unter anderem „Mehl“. Wenn da jetzt die neu zugelassenen Insekten im Mehl drin wären: Was müsste da stehen?

Ich bin Allergiker aufgrund einer Krankheit und möchte solche Lebensmittel möglichst meiden.

Antwort 

Sie können beruhigt sein: In „Mehl“ dürfen keine Insekten enthalten sein. Auch die beiden Zusatzstoffe aus Insekten, Echtes Karmin (E 120) und Schellack (E 904), sind für Getreidemehl nicht zugelassen. 

Allerdings ist die Kennzeichnung „Mehl“ nicht ausreichend. Im Zutatenverzeichnis – egal ob es verpflichtend oder freiwillig zur Verfügung gestellt wird –  müssen Zutaten mit ihrer korrekten Bezeichnung genannt werden. Dazu gehört bei einem Mehl, die Getreideart zu nennen, beispielsweise „Weizenmehl“. Bei Mischungen von Mehl aus zwei oder mehr Getreidearten, kann auch „Mehl“, gefolgt von der Aufzählung der Getreidearten, auf der Verpackung stehen, zum Beispiel „Mehl (Weizen, Roggen)“.

Würde eine Bäckerei Insektenbestandteile ins Mehl mischen, müsste sie diese explizit nennen, wenn sie ein Zutatenverzeichnis herausgibt. Die jeweiligen EU-Verordnungen legen fest, mit welcher Bezeichnung die Insekten im Zutatenverzeichnis stehen müssen, beispielsweise „Gefrorene Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“ oder „Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“. Zudem ist ein Hinweis erforderlich, dass diese Zutat bei Verbraucher:innen, die bekanntermaßen gegen Krebstiere oder Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen kann. Dieser Hinweis muss in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste stehen. Aber auch ohne Zutatenverzeichnis dürfen Anbieter unerwartete Zutaten wie Insekten nicht einfach verschweigen – egal ob in Bäckereien, an der Fleischertheke oder im Restaurant.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die Sorge, dass die neuen Insektenbestandteile „heimlich“ in Lebensmitteln landen, unbegründet. Dazu sind die zugelassenen Insekten bislang auch viel zu teuer. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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