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Zählt Kochsalzersatz in der Nährwerttabelle zu Salz?

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Zählt Kochsalzersatz in der Nährwerttabelle zu Salz?

Frage

Schlägt sich die Angabe "Kochsalzersatz" aus der Zutatenliste (beispielsweise Kaliumchlorid) eines Produktes auch in der Mengenangabe des Salzgehaltes in der Nährwerttabelle nieder oder wird dieses nicht dem Salzgehalt zugerechnet?

Antwort

Der Salzgehalt in der Nährwerttabelle errechnet sich allein aus dem im Lebensmittel enthaltenen Natrium. Salze, die kein Natrium enthalten, werden in der Nährwertkennzeichnung nicht berücksichtigt.

Als „Kochsalzersatz“ wird eine Gruppe von Zusatzstoffen bezeichnet, die statt Natrium andere Mineralstoffe wie Kalium oder Magnesium enthalten. Dazu gehört auch Kaliumchlorid. Allenfalls können geringe Mengen Natrium als Geschmacksverstärker Mononatriumglutamat enthalten sein. Entsprechend gering sind die Auswirkungen auf den Salzgehalt in der Nährwerttabelle.

Der Salzgehalt in der Nährwerttabelle wird aus der Gesamtmenge des im Lebensmittel enthaltenen Natriums berechnet, und zwar nach folgender Formel: 
Salz (g) = Natrium (g) * 2,5

Ein Großteil des in Lebensmitteln enthaltenen Salzgehalts stammt meist aus zugesetztem Kochsalz. Geringe Mengen können aus anderen Zutaten stammen.

Bei den auf dem Markt befindlichen Kochsalzersatz-Produkten handelt es sich überwiegend um Mineralsalzmischungen, die aus den in der Diätverordnung definierten Verbindungen bestehen, beispielweise aus Kaliumchlorid, Calciumdiglutamat und/oder Magnesiumcarbonat.

Rechtlich ist „Kochsalzersatz“ als Bezeichnung im Zutatenverzeichnis nicht ausreichend. Vielmehr müssen Hersteller die konkrete Substanz angeben, zum Beispiel „Kaliumchlorid“.

Übrigens: Im Handel finden sich auch Produkte, die zwar nicht als Kochsalzersatz bezeichnet, aber als Alternativen zu Salz angepriesen werden. Sie tragen beispielsweise Namen wie „Blutdruck-Salz“ oder „Adios Salz“. Dahinter verbergen sich ganz unterschiedliche Produkte, beispielsweise Mischungen aus Kochsalz und Kochsalzersatz oder auch reine Gewürzmischungen. Der Salzgehalt kann bei diesen Produkten deutlich höher liegen als bei „echtem“ Kochsalzersatz. Er muss in der Nährwerttabelle stehen. 
 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Durchschnitt: 5 (3 Stimmen)
Matthias Redler
08.11.2022 - 12:51

Hallo,

Sie sollten jedoch darauf hinweisen, dass bei Nierenschäden gerade diese Ersatzprodukte zu Schäden führen können, da dann eine kaliumarme Ernährung angezeigt ist.

Viele Grüße

Redaktion Lebensmittelklarheit
10.11.2022 - 09:00

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Auf lebensmittelklarheit.de beantworten wir ausschließlich Fragen zur Kennzeichnung. Empfehlungen zu Ernährung, insbesondere bei Erkrankungen sprechen wir nicht aus. Dazu sollten Betroffene sich mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin besprechen.

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