Zutatenlisten in Prospekten und Newslettern
Frage
Müssen in Newslettern oder Prospekten von Einkaufsläden Angaben über die Zutaten der beworbenen Lebensmittel zu finden sein?
Antwort
Nein. Wenn das Prospekt oder der Newsletter lediglich Werbung beinhaltet und dort noch keine Einkaufsmöglichkeit besteht, müssen Anbieter nicht alle Pflichtangaben zur Verfügung stellen. Die Angaben dürfen aber nicht täuschen.
Bei verpackten Lebensmitteln müssen die Pflichtangaben, beispielsweise das Zutatenverzeichnis und die Nährwertangaben, direkt auf dem Etikett stehen. Im Online-Shop müssen diese Angaben – mit Ausnahme des Mindesthaltbarkeitsdatums – ebenfalls stehen, da Sie dort nicht das vollständige Etikett sehen können.
In reinen Werbeprospekten und Newslettern, bei denen keine direkte Einkaufsmöglichkeit besteht, sind noch nicht alle Pflichtangaben nötig. Hier gelten insbesondere die allgemeinen Regeln des Wettbewerbsrechts sowie das Verbot der Irreführung.
Beispielsweise müssen Anbieter die Preisangaben so gestalten, dass diese nicht täuschen. Verbraucher:innen müssen außerdem erfahren, welche Menge eines Produkts sie für den angegebenen Preis erhalten.
Ein vollständiges Zutatenverzeichnis ist in reinen Werbeprospekten hingegen nicht erforderlich.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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