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Laktosefreie Milchprodukte

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Laktosefreie Milchprodukte

Speziell als laktosefrei beworbene Milchprodukte sind in nahezu jedem Lebensmittelmarkt zu finden. Für Menschen die Milchzucker schlecht vertragen, können sie hilfreich sein. Doch nicht immer müssen es die meist teureren Spezialprodukte sein. Auch herkömmliche Milchprodukte können wenig Milchzucker enthalten und bei Laktoseunverträglichkeit geeignet sein.

Milchzuckerunverträglichkeit

Milchzucker (Laktose) kommt in Milch und Milchprodukten vor und ist in Lebensmitteln mit Milchbestandteilen enthalten.

Für die meisten Menschen ist Milchzucker gut verträglich. Etwa jeder sechste Deutsche leidet jedoch an einer Milchzuckerunverträglichkeit (Laktoseintoleranz) und kann nur geringe Mengen des Zuckers verdauen. Nach dem Verzehr laktoshehaltiger Lebensmittel treten dann Verdauungsbeschwerden wie Durchfall und Bauchschmerzen auf. Betroffene Personen müssen die Aufnahme von Milchzucker reduzieren. Welche Mengen Milchzucker noch verträglich sind ist von Person zu Person verschieden.

Laktose in Milchprodukten

Milchprodukte enthalten mehr oder weniger Milchzucker. So kann bereits ein Glas Milch (200 Milliliter mit etwa 9 Gramm Milchzucker) Beschwerden auslösen. Auch Joghurt, Quark, Frisch- und Schmelzkäse und Buttermilch sind für Menschen mit Laktoseintoleranz in der Regel schlecht verträglich. Für diese Lebensmittel können laktosefreie Varianten hilfreich sein, bei deren Herstellung die Laktose beispielsweise aufgespalten und damit verdaulich wird.

Es gibt jedoch auch Milchprodukte, die durch natürliche Reifeprozesse oder aufgrund ihrer Herstellung grundsätzlich nur sehr wenig Laktose enthalten. So werden Butter, aber auch die meisten Hart- und Schnittkäse wie Parmesan, Gouda oder Edamer von vielen Menschen trotz Milchzuckerunverträglichkeit gut vertragen. In diesem Fall können sie auf die meist teureren Spezialprodukte, wie spezielle „laktosefreie Butter“, verzichten und zu herkömmlichen Produkten greifen.

Angabe „laktosefrei“

Das europäische Recht erlaubt es Herstellern den Laktosegehalt in Milch zu reduzieren. Diese Veränderung müssen sie auf der Verpackung an gut sichtbarer Stelle und deutlich lesbar kennzeichnen.

Für Milcherzeugnisse und Käse gibt es spezielle deutsche Kennzeichnungsvorschriften. So dürfen Käse und Milcherzeugnisse wie Joghurt, Kefir und Buttermilch mit verringertem Laktosegehalt als „laktosefrei“ beworben werden, wenn der Laktosegehalt unter 0,1 Gramm je 100 Gramm liegt. Zusätzlich muss der Gehalt angegeben werden, beispielsweise „Laktosegehalt: unter 0,1 g/100 g”.

Einige laktosefreie Spezialprodukte werden angeboten, auch wenn sie sich in ihrem Laktosegehalt kaum oder gar nicht von herkömmlichen Vergleichsprodukten unterscheiden. Das kann Menschen mit Milchzuckerunverträglichkeit verunsichern und dazu führen, dass sie unnötigerweise zu vergleichsweise teureren Speziallebensmitteln greifen.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist deshalb eine verbesserte Kennzeichnung erforderlich:

  • Die Begriffe „laktosefrei“ und gegebenenfalls „laktosearm“ sollte für alle Produkte gesetzlich definiert werden.

  • Produkte wie Hart- und Schnittkäse, auf die diese Begriffe ohnehin zutreffen, sollten nicht als Spezialprodukte beworben werden dürfen.

  • Für Klarheit kann ein Zusatz wie „von Natur aus laktosefrei“ oder „durch natürliche Reifung laktosefrei“ sorgen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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