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Bunte Eier: Wichtige Angaben dürfen fehlen

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Bunte Eier: Wichtige Angaben dürfen fehlen

Was bei frischen Eiern selbstverständlich ist, darf bei bunten, hartgekochten Eiern fehlen: Angaben zur Haltungsform und zur Herkunft der Eier sind für gekochte und gefärbte Eier nicht verpflichtend. Bei lose verkauften, bunten Eiern erfahren Verbraucher:innen nicht einmal, welche Farbstoffe zum Einsatz kamen.

Meist keine Angaben zu Herkunft und Haltungsform

Frische, unverpackte Eier tragen immer einen Stempelcode. Die erste Ziffer gibt Auskunft über die Haltungsform. 0 steht dabei für Bio-Eier, 1 für Eier aus Freilandhaltung, 2 für Bodenhaltung und 3 für die Käfighaltung, auch Kleingruppenhaltung genannt. Bei gekochten Eiern dürfen die Angaben – wie bei allen verarbeiteten Eiern – fehlen. Bunte, verpackte Bio-Eier erkennen Sie aber an dem Bio-Siegel auf dem Eierkarton.

Farbstoffe nur bei verpackten Eiern gekennzeichnet

Bei den Farben auf den bunten Eiern muss es sich um zugelassene Lebensmittelfarbstoffe handeln, alle anderen Farben sind verboten. Manche Hersteller von Eierfarben werben damit, dass sie nur „echte Lebensmittelfarben“ verwenden. Das ist aber eine Selbstverständlichkeit und keine Garantie für besonders natürliche Farbstoffe. Die gesamte Palette an Lebensmittelfarbstoffen ist für Eierschalen erlaubt. Darunter gibt es sowohl aus Pflanzen stammende als auch synthetisch hergestellte Farben. Auf der Verpackung von bunt gefärbten Eiern finden Sie ein Zutatenverzeichnis, in dem die einzelnen Farbstoffe aufgeführt sind.

Hier einige Beispiele für pflanzliche Farbstoffe:

  • E100 – Kurkumin – gelb-orangener Farbstoff
  • E140 –  Chlorophylle und Chlorophyline – grüne Farbstoffe
  • E150A – Einfaches Zukerkulör, Zuckerkulör – Brauner Farbstoff
  • E153 – Pflanzenkohle – Stoff aus Pflanzenasche
  • E 161B – Lutein, Xanthophyll – Orangener Farbstoff
  • E162 – Beetenrot, Betanin – roter Farbstoff
  • E163 – Anthocyane – Hellrosa bis dunkelblaue Farbstoffe

Anders sieht es übrigens bei lose verkauften bunten Eiern aus. Hier ist nur der Hinweis „mit Farbstoff“ erforderlich. Die Art der Farbstoffe bleibt dann leider im Unklaren

Eier mit Azofarbstoffen ohne Warnhinweis

Manche Farbstoffe werden als kritisch bewertet, weil sie in Verdacht stehen, die Aufmerksamkeit von Kindern zu beeinträchtigen. Wenn ein Hersteller einen oder mehrere dieser Farbstoffe in seinem Lebensmittel verwendet, muss er die Käufer mit einem Warnhinweis darüber informieren: „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen.“
Auf Eierfarben und damit gefärbten Eiern darf dieser Hinweis aber fehlen, weil die Schale nicht verzehrt wird. Dennoch kann die Farbe auch ins Innere gelangen. Verbraucher:innen, die die kritischen Farbstoffe meiden wollen, sollten auf die folgenden Bezeichnungen achten:

  • Tartrazin (E 102),
  • Gelborange (E110),
  • Azorubin (E 122),
  • Cochenillerot (E 124a),
  •  Allurarot (E129)
  • sowie der Farbstoff Chinolingelb (E 104).

Ostereier selbst färben

Wer Ostereier selbst färbt, hat es selbst in der Hand, welche Eier und welche Farben er oder sie verwendet. Auch hier kommen Azofarbstoffe zum Einsatz und können beim Selbstfärben ins Innere des Eis gelangen. Eierfarben müssen ebenfalls eine Zutatenliste tragen, in der die enthaltenen Farbstoffe aufgeführt sind.

Übrigens: Werbebegriffe wie „Naturfarben“ und „Pflanzenfarben“ sind lebensmittelrechtlich nicht definiert. Hinter solchen Bezeichnungen verbergen sich meist Farben, die aus Pflanzen gewonnen werden, zum Beispiel Kurkumin aus dem Gewürz Kurkuma. Es können aber auch beispielsweise Beta-Carotin damit gemeint sein. Es kommt von Natur aus in Obst und Gemüse wie Karotten vor, kann aber auch künstlich hergestellt werden – die Herstellungsweise ist also nicht immer „natürlich“. Wer ganz auf Natürlichkeit setzen will, kann farbintensive Lebensmittel wie Spinat, Rote Bete oder Zwiebelschalen verwenden – auch sie eignen sich zum Färben. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Durchschnitt: 4.1 (17 Stimmen)
Junit
07.04.2020 - 07:37

Liebes Team von lebensmittelklahrheit.de,

im Text schreiben Sie "[...] Sie kommen von Natur aus in Obst und Gemüse wie Karotten vor, können aber auch gentechnisch hergestellt werden – die Herstellungsweise ist also nicht immer „natürlich“. [...]".
Wie definieren Sie hier "gentechnisch hergestell"? Ich finde diese Formulierung sehr irreführend, denn für Menschen mit halbwissen klingt das fast so, als wären manche Farben mit Hilfe von GVO hergestellt - ich gehe jedoch davon aus, dass dies hier im Text nicht so gemeint ist. Sie wollen wahrscheinlich damit ausdrücken, dass manche Faren bspw. im Labor mittels verschiedener Verfahren hergestellt werden, oder?
Ich bitte darum, entweder Ihre Aussage zu konkretisieren oder diese umzuformulieren, um Missverständnisse zu vermeiden.
Vielen Dank!

Redaktion Lebensmittelklarheit
08.04.2020 - 09:13

Viele Zusatzstoffe werden mit Hilfe von Mikroorganismen hergestellt, wobei auch gentechnisch veränderte Organismen zum Einsatz kommen. Das trifft auch beispielsweise auf Betacarotin und Annatto zu, die als Ostereierfarben verwendet werden dürfen. 

Eine Kennzeichnungspflicht besteht in diesem Fall nicht. Mehr dazu erfahren Sie unter folgendem Link:

https://www.lebensmittelklarheit.de/informationen/gentechnik-lebensmitteln

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