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Die Bezeichnung „Butter“ ist rechtlich geschützt

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Die Bezeichnung „Butter“ ist rechtlich geschützt

Sie sehen aus wie Butter, doch bei genauem Hinsehen entpuppen sie sich als Mischstreichfette mit Rapsöl oder Butterzubereitungen mit Joghurt: Für Verbraucher ist es nicht immer leicht, bei Streichfetten den Durchblick zu behalten, wie auch viele Anfragen im Forum von Lebensmittelklarheit zeigen. Was nicht jeder weiß: Die Bezeichnung „Butter“ ist rechtlich geschützt. Wer wissen will, was er kauft, sollte daher nicht nur auf den Markennamen, sondern vor allem auf Bezeichnung und Zutatenliste schauen.

„Butter“ darf kein Pflanzenöl enthalten

Butter ist EU-weit definiert als ein Erzeugnis mit einem Milchfettgehalt von 80 bis 90 Prozent und einem Wassergehalt von maximal 16 Prozent. Als Zutaten dürfen neben Milchfett nur Salz und Beta-Carotin zugesetzt werden. Bei Sauerrahmbutter sind zusätzlich Phosphate und Natriumcarbonate zulässig. Verbraucher können diese Zutaten in der Zutatenliste erkennen. Trägt die Butter kein Zutatenverzeichnis, besteht sie ausschließlich aus Milchinhaltsstoffen und Milchsäurebakterien – das ist meistens der Fall.

Zusätzliche Qualitätsanforderungen gelten für „Deutsche Markenbutter“ und „Deutsche Molkereibutter“. Diese müssen bestimmte Qualitätskriterien, beispielsweise in Bezug auf Geruch, Geschmack und Streichfähigkeit erfüllen.

 

Bei Halbfettbutter sind mehr Zutaten erlaubt

Halb- oder Dreiviertelfettbutter sowie Milchstreichfett dürfen weitere Zutaten wie Wasser, Joghurt, Milcheiweiß, Gelatine und Zusatzstoffe wie den Konservierungsstoff Sorbinsäure enthalten. Auch diese müssen in der Zutatenliste aufgeführt werden. Halb- und Dreiviertelfettbutter stehen auch als fettreduzierte oder „Light“-Butter in den Regalen. Einige Hersteller verwenden auch noch den Begriff „Leichte“ Butter.

Butter mit Pflanzenöl = Mischstreichfett

In keiner der genannten Butter-Varianten ist ein Zusatz von Pflanzenöl zulässig. Wird hingegen ein Teil des Milchfettes durch Raps- oder Olivenöl ersetzt, so muss das Produkt als „Mischstreichfett“ bezeichnet werden. Einige Hersteller verwenden in der Aufmachung Formulierungen wie „aus Butter und Rapsöl“ oder „aus Butter, Rapsöl und Joghurt“. Die korrekte Bezeichnung „Mischstreichfett“ ist oft nur klein auf der Rückseite aufgedruckt. Die Zusammensetzung sowie der Fettgehalt der im Handel erhältlichen Mischstreichfette sind sehr unterschiedlich. Generell empfiehlt sich bei Streichfetten ein Blick auf die Zutatenliste.

 

Verbraucher sollten bei Streichfetten wie bei allen Lebensmitteln auf den ersten Blick erkennen können, um was für ein Produkt es sich handelt. Die Bezeichnung sollte daher klar und deutlich auf der Vorderseite der Verpackung stehen.

Einige Hersteller von Mischstreichfetten heben auf der Vorderseite die Angabe „Butter“ besonders hervor. Aus unserer Sicht ist dadurch eine Verwechslung mit reiner Butter möglich. Umso wichtiger ist, dass die Bezeichnung „Mischstreichfett“ unübersehbar auf der Schauseite steht.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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DannHaltNich
24.06.2024 - 15:31

Wieso darf eigentlich Erdnuss-, Shea- und Kakaobutter Butter genannt werden, obwohl kein Milch enthalten ist?

Redaktion Lebensmittelklarheit
25.06.2024 - 08:33

Es gibt Ausnahmen vom Bezeichnungsschutz für Erzeugnisse, deren Art aufgrund ihrer traditionellen Verwendung genau bekannt ist. Sie sind in einer Liste der Europäischen Kommission festgelegt. Zu diesen Ausnahmen gehören auch Erdnussbutter, Kakaobutter und Sheabutter. Sie dürfen trotz des Bezeichnungsschutzes für Milcherzeugnisse weiterhin so genannt werden. Mehr dazu lesen Sie in folgendem Artikel: 
https://www.lebensmittelklarheit.de/fragen-antworten/warum-ist-die-bezeichnung-leberkaese-erlaubt

Wolfgang Nix
25.07.2022 - 19:48

Habe eine gesalzene Buttergekauft, weil es die billigste unter den angebotenen „Buttern“ war.
Im Nachhinein habe ich feststellen müssen, daß es sich trotz Bezeichnung „Butter“ um eine fettreduzierte Butter, mit einem Fettanteil 30 % weniger, also etwa 60 % Fettanteil handelt.

Im gewissen Rahmen eine Täuschung! Fazit: unbedingt auf Deklaration achten!

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