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Erlaubt: Bei Pulver für Gemüsebrühe oder Suppe darf die Füllmenge in Gramm fehlen

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Erlaubt: Bei Pulver für Gemüsebrühe oder Suppe darf die Füllmenge in Gramm fehlen
Erlaubt

Auf Trockenprodukten wie Suppen, Brühen oder Soßen muss als Füllmenge die Menge an Flüssigkeit gekennzeichnet werden, die zur Herstellung des verzehrfertigen Produktes notwendig ist. Die übliche Mengenangabe des Pulvers in Gramm, erfahren Verbraucher:innen dagegen nicht.

Zu Trockenprodukten ohne Angabe der Füllmenge in Gramm haben sich Verbraucher:innen bei Lebensmittelklarheit beschwert. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollte es verpflichtend sein, außer der Angabe für das zubereitete Produkt auch die Menge für das Trockenpulver anzugeben. Das erleichtert auch einen Preisvergleich.

Ein typisches Beispiel  

Auf dem Glas eines Trockenproduktes mit Gemüsebrühe steht „Inhalt ergibt 6 Liter Gemüsebrühe“. Laut Zubereitungshinweis rechnet der Hersteller 250 Milliliter Wasser für ein gestrichenen Teelöffel Pulver. Die Menge des enthaltenen Trockenproduktes ist nicht gekennzeichnet.

So lauten die Beschwerden zu dieser Problematik:

Mich ärgert, die fehlende Gewichtsangabe bei der Tüte mit „Frühlingssuppe“. Es wird lediglich angegeben, dass sich 750 ml ergeben, was bei 750 ml Wasser aber logisch ist. Die Inhaltsmenge wird nicht angegeben.
Verbraucherin aus Ruhland vom 07.12.2024

Auf dem Etikett des Glases ist kein Gewicht angegeben. Laut Fertigpackungsverordnung ist ein Gewicht auf Verpackungen anzugeben. Es steht lediglich darauf, dass das Glas für 5,5 Liter genügt.
Verbraucherin aus Hünstetten vom 09.12.2020

Dass die Brühe für 6 L ausreicht, ist mir als Mengenangabe zu schwammig. Wenn 10 g aus der Packung genommen werden, reicht es vielleicht immer noch für 6 L, ist aber dann eine versteckte Preiserhöhung, die der Verbraucher nicht durchschauen kann.
Verbraucherin aus Siegen vom 20.10.2019

Anliegend übersende ich Ihnen eine leere Tüte „Eiermuschel-Suppe“ zu. Hier fehlt die Grammangabe. Früher war hier immer eine Grammangabe vorhanden. Jetzt steht nur noch drauf für 4 Teller ... ergibt 1 Liter.
Verbraucherin aus Frankfurt vom 08.01.2018

Verpackung enthält keine Angabe über die Inhaltsmenge in Gramm. Dadurch ist auch kein Preisvergleich mit anderen Produkten oder Verpackungsgrößen möglich.
Verbraucher aus Bad Hersfeld vom 04.12.2017

Es befindet sich auf dem Glas keine Mengenangabe. Lediglich der Hinweis für 7 L. Wie kann es sein, dass der Hersteller diese Instant-Gemüsebrühe verkauft und nirgendwo ersichtlich ist, wieviel Gramm Inhalt dieses Glas hat?!
Verbraucherin aus München vom 17.11.2017

[...] Es ist aber nirgends vermerkt, […] wieviel Gramm Trockenprodukt überhaupt enthalten ist.
Verbraucher aus Darmstadt vom 26.11.2012

Keine Gewichtsangabe bei Rindsbouillon, dadurch kein Vergleich zwischen zwei Anbietern möglich. Lediglich eine Angabe für 6 Liter, was auch immer das soll.
Verbraucher aus Offenbach vom 03.01.2012

Auf der Verpackung des Tütenpulvers für Rahmbraten Sauce ist keinerlei Information zur Menge des Inhalts abgedruckt, es fehlt die Gramm-Angabe. Auch die Mitarbeiter im Supermarkt konnte auf Nachfrage keine Information zum Füllgewicht der Tütensuppen und -soßen geben!
Verbraucher aus Bamberg vom 02.11.2011

Die Verpackung enthält keine Angabe über den tatsächlichen Inhalt in Gramm, sondern nur die Kennzeichnung "Inhalt ergibt: 16 Liter". Dies erlaubt dem Kunden keine Kontrolle, welchen Preis er für ein Gramm des Produktes bezahlt. Die Definition, wie viel ein Kunde einrühren muss, um 16 Liter zu erhalten ist ja Geschmackssache. Bei jedem anderen Lebensmittelprodukt muss bei der Kennzeichnung im Laden einen Preis pro 100 g der Produktsubstanz angegeben sein. Warum hier nicht? Dies ermöglicht dem Hersteller, z.B. durch Umdefinieren der für 16 Liter benötigten Substanz, die Menge an Inhalt zu verändern, ohne dass der Kunde die Verteuerung bemerken würde oder dies kontrollieren kann. Hier sollte die tatsächliche Menge an beinhalteter Substanz zwingend auf der Verpackung angegeben sein.
Verbraucher aus Altheim vom 28.10.2011

Hallo, mich ärgert es, dass auf diesem Produkt nur 16 Liter steht. Es ist eine von Knorr festgelegte Einheit, aber stimmt das auch? Ich kann nie nachprüfen per Waage, wieviel Gramm in einer Verpackung ist. Es kann ja sein, dass bei manchen Menschen mal mehr mal weniger genommen wird, da spielt der Individuelle Geschmack eine große Rolle und nicht die vom Hersteller selbst festgelegte Einheit. Außerdem kann der Anbieter wie es ihm passt mal mehr mal weniger in die Verpackung tun, ich kann nie überprüfen wieviel Gramm Netto Brutto usw. stimmt. Auf jedem Markt wird penibel auf die Auszeichnungspflicht hingewiesen aber in diesem Fall wohl nicht. Ich wünsche mir, dass die Einfüllmenge in Gramm gekennzeichnet wird und nicht in Liter, was niemand nachprüfen kann. Um nicht noch eine Mail zu schicken, habe ich auch den Bratensaft vom selben Anbieter hinzugefügt, da sind es nur 2,5 Liter. Wie man sieht: Große Firmen haben ein anderes Messsystem. Super, dass es euch gibt, weiter so.
Verbraucher aus Berglen vom 18.08.2011

Angabe des Kochsalzgehaltes pro 100 g Trockenprodukt. Es fehlt nämlich die Angabe des Gewichts Trockenprodukts in der Tüte. Auch die Angabe Kochsalz bzw. Natrium je „Portion zubereitet“ hilft nicht weiter, da nicht definiert ist, wie viel eine Portion ist. Anderswo heißt es zwar: „Inhalt ergibt 3 Teller“. Aber ist ein Teller denn auch gleich eine Portion? Um Klarheit zu haben, müsste man eine Haushaltswaage mit in den Supermarkt nehmen, die Tüte aufreißen, das Trockenpulver wiegen und anschließend die Umrechnung mit einem Taschenrechner oder auf dem Papier durchführen. Was würde wohl der Marktleiter dazu sagen?
Verbraucher aus Bünde vom 16.08.2011

Das ist geregelt

Die Fertigpackungsverordnung regelt die Angabe der Füllmengen. Auf Fertigpackungen muss die Füllmenge nach Gewicht, Volumen oder Stückzahl oder in einer anderen Größe angegeben sein.
Fertigpackungen mit konzentrierten Suppen, Brühen, Braten-, Würz- und Salatsoßen werden mit dem Volumen der verzehrfertigen Zubereitung in Liter oder Milliliter gekennzeichnet.
Im vorliegenden Fall ist die Füllmenge durch die Angabe „Inhalt ergibt 6 Liter“ für die Gemüsebrühe korrekt ausgewiesen.

Bei der Füllmengenangabe auf verpackten Lebensmitteln gibt es einige Besonderheiten. So soll die Mengenangabe bei konzentrierten Suppen, Brühen, Braten-, Würz- und Salatsoßen mit dem Volumen der verzehrfertigen Zubereitung erfolgen, also in Litern oder Millilitern. An diese Vorgabe halten sich Hersteller. 
Dennoch ist es gut nachvollziehbar, wenn Verbraucher:innen die Angabe der tatsächlichen Füllmenge in Gramm vermissen: Nicht nur um die Ergiebigkeit zu erfahren, sondern auch um die Mengen vergleichen zu können. 
Ein weiterer Aspekt ist die Prüfung der Füllmenge, besonders auch bei Sonderangeboten. Angaben die sich auf eine zusätzliche Menge beziehen, zum Beispiel „plus 20 Prozent gratis“, sind kaum nachvollziehbar.

Fazit: Die Angabe der Füllmenge sollte zusätzlich in Gramm verpflichtend sein.

Lebensmittelklarheit hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft über die Kennzeichnungsproblematik informiert.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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