Erlaubt: Keine klare Angabe zur Herkunft bei Honig
Wird Honig nicht nur in einem Land erzeugt, so darf anstelle des Ursprungslandes ein Hinweis wie „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“ auf dem Etikett stehen. Diese Information ist als Herkunftsangabe ungeeignet.
Zu dieser Problematik haben sich Verbraucher:innen bei Lebensmittelklarheit beschwert. Nach Auffassung von Lebensmittelklarheit sollte Honig eindeutig mit den Ursprungsländern gekennzeichnet sein.
Beschwerden zur Kennzeichnung „aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“
Rottannen Honig, Etikett und Verkaufspreis von 8 Euro lassen auf ein einheimisches Produkt schließen. Der Schwarzwald ist bekannt für seinen Tannenhonig. Die Angabe des Herstellers im Schwarzwald lässt ebenfalls auf regionalen Honig schließen. Erst bei sehr genauem Hinsehen sieht man auf dem Deckel "Ursprung: Mischung von Honig aus EU Ländern". Das empfinde ich als Täuschung.
Verbraucherin aus Inzell vom 23.10.2018
Beschwerden zur Kennzeichnung „aus EG-Ländern und Nicht-EG-Ländern“ bis 2015
Nach der Besichtigung/Führung der Korbimkerei konnten Honigprodukte im zur Imkerei gehörenden Laden erworben werden. Ich bin davon ausgegangen, dass ich Heide-Honig dieser Korbimkerei kaufe. Beim späteren Lesen des Etiketts kam der winzige Hinweis: Mischung von Honig aus EG-Ländern!
Verbraucherin aus Bethel vom 12.06.2013
Auf dem Glas steht vorn: B.M.-Imkerhonig. Kleiner Text auf Rückseite Mischung von Honig aus EG-Ländern und Nicht-EG-Ländern ohne weitere Herkunftsangabe und ohne Nennung des Mischungsverhältnisses. Es wird der Eindruck erweckt, es handele sich um Honig aus der Münchner Gegend, in Wirklichkeit handelt es sich dabei nur um die Abfüllung von Honig aus irgend-wo-her!
Verbraucher aus München vom 10.11.2011
Waldhonig " groß gedruckt erweckt den Eindruck von Heimat. Kleingedruckt " Honig aus verschiedenen Ländern der EG und nicht EG "
Verbraucher vom 28.11.2011
Das Produkt erweckt den Eindruck, der Honig stamme aus M. oder der Gegend um M. Auf dem Glas steht aber „Herkunft aus EG und Nicht-EG Ländern“. D.h. der Honig könnte auch zu 98 % aus China kommen? Die Firma behauptet auf ihrer „Philosophie“ Seite zwar nicht, dass der Honig aus der Region kommt, doch sie tun da sehr qualitätsbewusst und ich fände es transparenter und glaubwürdiger, wenn sie wenigstens dort genauer angeben würden, wo ihr hochwertiger Honig zu welchen Anteilen herkommt.
Verbraucherin aus Bonn vom 21.10.2011
Ich wollte gezielt einen flüssigen Honig kaufen, der in Deutschland hergestellt ist bzw. der von deutschen Imkern erzeugt wurde. Deshalb habe ich bewusst Produkte vermieden, auf denen deutlich sichtbar vermerkt war, dass es sich um Honig aus "Nicht-EG Ländern" o. ä. handelt. Deshalb fiel meine Wahl schließlich auf Honig der Firma B. aus der Region. Zumindest lässt sich auf der Vorderseite der Tube kein expliziter Hinweis auf die Herkunft des Produktes finden. Abgebildet ist allerdings eine Zeichnung traditioneller Bienenstöcke sowie der deutliche Verweis auf die Region im Zusammenhang mit der Firmenadresse. Erst bei der zweiten Betrachtung zuhause fiel mir auf, dass sich auf der Rückseite des Tubendeckels ein kleiner maschinell aufgedruckter Hinweis auf die Herkunft des Honigs befindet. Dieser Aufdruck in punktierter Schrift ist sehr klein, steht auf dem Kopf und enthält folgende Mitteilung: "(...) Mischung von Honig aus EG-Ländern".
Es besteht daher Annahme zum Verdacht, dass die Firma dem Kunden suggerieren möchte, dass es sich um ein traditionell hergestelltes Produkt aus deutschem Anbau handelt, was offensichtlich nicht der Fall ist oder nur zufällig sein kann.
Verbraucher aus Darmstadt vom 22.07.2011
Die Aufmachung suggeriert, dass dieser Imkerhonig aus der Gegend um M. stammt. Tatsächlich ist es eine Mischung von Honig aus EG-Ländern und Nicht-EG-Ländern die namentlich nicht genannt werden.
Verbraucherin aus Zeitz vom 21.07.2011
Das ist geregelt
Die Honigverordnung schreibt die Angabe des Ursprungslandes oder der Ursprungsländer vor, in dem oder denen der Honig erzeugt wurde. Bei mehr als einem Ursprungsland kann stattdessen jeweils eine der folgenden Angaben gemacht werden:
- Mischung von Honig aus EU-Ländern
- Mischung von Honig aus Nicht-EU-Ländern
- Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern.
Die Kennzeichnung kann an beliebiger Stelle der Verpackung stehen.
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Verbraucher:innen wollen die Herkunft von Lebensmitteln erfahren. Die Angabe „EU-Länder“ oder „Nicht-EU-Länder“ ist nicht informativ.
Fazit: Nach Auffassung von Lebensmittelklarheit sollte Honig eindeutig mit den Ursprungsländern gekennzeichnet sein.
Lebensmittelklarheit hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft über die Kennzeichnungsproblematik informiert.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Kommentare
Es ist für mich unerklärlich, dass es im Ministerium für Ernährung (egal, von welchem/r Minister/in es gerade geleitet wird) bis heute nicht geschafft wurde, dafür Sorge zu tragen, dass ich als Verbraucherin geschützt und informiert werde.
Genauso wichtig sind mir Haltbarkeitsdaten, die auffällig sichtbar und in entsprechender Größe aufgedruck sein müssten.
Wichtige Produktinformationen müssten die Schriftsgröße vorgeschrieben werden.
Oft sich unnötige Werbeslogans dominierend auf der Packung angebracht.
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