„Heumilch“ – eine EU-weit geschützte Bezeichnung
Heumilchwirtschaft ist eine traditionelle Form der Milcherzeugung. Der wesentliche Unterschied zur konventionellen Milch besteht darin, dass die Milchkühe keine Gärfuttermittel (Silage) erhalten. Dagegen setzte die industrialisierte Landwirtschaft seit den 1960er Jahren zunehmend auf die Produktion von Silagen und verdrängte so die Heuwirtschaft.
Eine silagefreie Fütterung wirkt sich positiv auf den Geschmack der Milch und ihre Eignung zur Herstellung von Hartkäse aus.
Im März 2016 hat Heumilch das EU-Zeichen „garantiert traditionelle Spezialität“ (g. t. S.) erhalten. Seit 2019 tragen auch Ziegen- und Schafs-Heumilch das EU-Gütesiegel „garantiert traditionelle Spezialität“. Dafür müssen Produzenten verbindliche Standards einhalten, vor allem eine silofreie Fütterung ohne Gentechnik.
Fütterung unterliegt festen Vorgaben
Das „Heumilchregulativ“ besteht aus zahlreichen Einzelvorschriften, überwiegend zur Fütterung der Milchkühe.
Diese besteht im Wesentlichen aus:
- im Sommer: frische Gräser, Leguminosen (Hülsenfrüchte), Kräuter
- im Winter: Heu
- ergänzend weiteres Raufutter wie Grünraps, Grünmais, Grünroggen und Futterrüben sowie Heu-, Luzerne- und Maispellets
Weizen, Gerste, Hafer, Triticale, Roggen, Mais und Getreidemischungen sind auch erlaubt.
Zu den verbotenen Futtermitteln zählen zum Beispiel Silage, Feuchtheu oder Gärheu, Nebenprodukte von Brauereien, Mostereien und Brennereien, Futtermittel tierischen Ursprungs mit Ausnahme von Milch und Molke für Jungvieh.
Verboten ist außerdem Futter, das nach den geltenden Rechtsvorschriften als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden muss.
Weitere Vorschriften betreffen unter anderem die Düngung und den Pflanzenschutz.
Die Standards gelten EU-weit für die Bezeichnung „Heumilch“ und die Bezeichnungen „Haymilk“/„Latte fieno“/„Lait de foin“/„Leche de heno“.
Der Begriff „Heumilch“ sagt nichts über die Tierhaltung aus, sondern bezieht sich auf die Fütterung. Im Heumilch-Regulativ sind allerdings zusätzliche Maßnahmen zum Tierwohl festgelegt, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen.
Seit März 2018 darf der Begriff „Heumilch“ nur noch für Milch verwendet werden, wenn die oben genannten Vorgaben eingehalten werden.
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Bis 2016 war die Bezeichnung „Heumilch“ nicht geregelt. Produzenten konnten die Kriterien dafür weitgehend selbst festlegen. Verbindliche Standards sind daher eine deutliche Verbesserung.
Das Gütesiegel „garantiert traditionelle Spezialität“ (g.t.S.) kann allerdings leicht mit den EU-Herkunftszeichen „geschützte geografische Angabe (g.g.A)“ und „geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.)“ verwechselt werden (siehe „weitere Informationen“).
Es sagt aber nur etwas über die traditionelle Herstellung, nichts über die Herkunft aus.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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