Lebensmittelrecht: EU-Verordnungen sind die „Chefs“ der Kennzeichnung
Wenn von Rechtsvorschriften für die Kennzeichnung von Lebensmitteln die Rede ist, werden EU-Verordnungen und deutsche Verordnungen, Gesetze, Richtlinien und Leitsätze ins Spiel gebracht. Die Vielzahl unterschiedlicher Rechtsnormen kann verwirrend sein.
Klarer wird der Aufbau des Lebensmittelrechts, wenn man zunächst einmal unterscheidet zwischen europäischem und deutschem Recht und sich daraufhin die Unterschiede bei der Entstehung, den Auswirkungen und der Verbindlichkeit der Rechtsnormen ansieht.
EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht
Am europäischen Recht geht kein Weg vorbei. Es ist als „oberste Ebene“ anzusehen und hat deshalb grundsätzlich Vorrang vor deutschem Recht. Der deutsche Gesetzgeber darf somit in der Regel keine Rechtsvorschriften erlassen, die dem europäischen Recht entgegenstehen. Und selbst wenn er dies täte, dürften Gerichte und Behörden diese Vorschriften nicht anwenden.
Das „Who is Who“ im Europarecht
Die verschiedenen Normen der europäischen Gemeinschaft unterscheiden sich stark. Nicht alle sind allgemeingültig und rechtsverbindlich. Hier ein kleiner Überblick:
- Verordnungen gelten für alle Mitgliedstaaten unmittelbar und sind in allen Teilen rechtsverbindlich - daher also „die Chefs“.
Regelungen zur Lebensmittelkennzeichnung sind beispielsweise in der so genannten Basisverordnung, der Lebensmittelinformationsverordnung, der Health-Claims-Verordnung und der EU-Aromen-Verordnung zu finden. - Richtlinien sind zwar ebenfalls verbindlich, aber nur in Hinblick auf die festgelegten Ziele. Die einzelnen Mitgliedstaaten sind zur Umsetzung in nationales Recht verpflichtet, sie entscheiden aber selbst über Form und Mittel. Manche Richtlinien sind schon sehr konkret formuliert, bei anderen bleibt ein größerer Umsetzungsspielraum für die nationalen Gesetzgeber.
- Beschlüsse der Europäischen Union sind nicht allgemeinverbindlich, sondern an einen bestimmten Adressaten(kreis) gerichtet. Dies kann ein Mitgliedstaat, aber auch ein Lebensmittelanbieter sein. Die Zulassung von neuartigen Lebensmitteln erfolgt beispielsweise in Form von Beschlüssen der EU-Kommission.
- Empfehlungen und Stellungnahmen sind unverbindlich und besitzen vor allem politische Bedeutung. Sie unterstützen Gerichte und Behörden zudem bei der Auslegung von Rechtsvorschriften. Im Lebensmittelbereich gibt es Empfehlungen beispielsweise zur Vorgehensweise bei der Probenahme und beim Nachweis von gentechnisch veränderten Organismen. Sie werden meist von der EU-Kommission abgegeben.
Deutsches Recht: Gesetze und Verordnungen
In Deutschland sind Rechtsvorschriften in Gesetzen und Verordnungen zu finden. Sie unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Entstehung:
Gesetze werden nach dem in der Verfassung vorgeschriebenen förmlichen Gesetzgebungsverfahren erlassen.
Wichtigstes Gesetz im Lebensmittelrecht ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB).
Verordnungen können schneller und einfacher erlassen und geändert werden. Voraussetzung dafür ist, dass diese in einem bestehenden Gesetz vorgesehen sind (Ermächtigungsgrundlage). Der Gesetzgeber regelt deshalb meist die grundsätzlichen Vorgaben selbst, während die Regierung oder eine Verwaltungsstelle die Details in Verordnungen festschreibt. Verordnungen sind genauso rechtsverbindlich wie Gesetze.
Für die Kennzeichnung von Lebensmitteln gibt es, neben der EU-weit geltenden Lebensmittelinformationsverordnung, Regelungen in vielen verschiedenen Verordnungen, insbesondere in der
- Nahrungsergänzungsmittelverordnung
- Preisangabenverordnung
- Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung
- Los-Kennzeichnungsverordnung
- Fertigpackungsverordnung
- sowie in produktspezifischen Verordnungen wie der Käse-Verordnung und der Kakao-Verordnung
In diesen Verordnungen werden oft die europäischen Richtlinien umgesetzt.
Leitsätze: hilfreich, aber keine Rechtsnorm
Wenn es um Kennzeichnungsregelungen geht, werden darüber hinaus häufig Leitsätze des deutschen Lebensmittelbuches herangezogen.
Pluspunkt der Leitsätze ist, dass sie ganz konkret für bestimmte Lebensmittel darstellen, aus welchen Zutaten diese üblicherweise bestehen und/oder welche Eigenschaften und Qualitätsmerkmale zu erwarten sind.
Allerdings haben Leitsätze lediglich den Status eines Sachverständigengutachtens. Sie dienen Gerichten und Behörden als Beurteilungskriterien, sind jedoch nicht rechtsverbindlich.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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