So funktioniert die Lebensmittelüberwachung
Ziel der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, Verbraucher:innen vor Gefahren und Irreführung zu schützen. Die überwachenden Behörden kontrollieren, ob alle relevanten Rechtsvorschriften eingehalten werden, darunter insbesondere die grundsätzlichen Pflichten und Verbote, die im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFBG) festgelegt sind.
Dafür stehen zwei wesentliche Methoden zur Verfügung: Betriebskontrollen und die Untersuchung von Lebensmittelproben.
Lebensmittelüberwachung ist Ländersache
In Deutschland sind die Bundesländer für die Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung zuständig. Dort übernimmt das zuständige Ministerium als oberste Behörde die Aufsicht, trifft grundsätzliche Entscheidungen, entwickelt Untersuchungsprogramme und koordiniert die Aktivitäten der Lebensmittel- und Veterinärüberwachungsbehörden in den Städten und Landkreisen. Außerdem informiert das Ministerium beispielsweise in Krisenfällen die anderen Länder und die Öffentlichkeit.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sorgt für den notwendigen Datenaustausch und übernimmt eine beratende Funktion.
Probennahme: systematisch und auf Verdacht
Die Probennahme erfolgt auf Grundlage von Probenplänen. Diese gewährleisten, dass Stichproben aus der gesamten Produktvielfalt stammen. Dabei werden das Risikopotential und die Marktbedeutung unterschiedlicher Lebensmittelgruppen berücksichtigt werden: So sind beispielsweise Fleisch und Fleischprodukte sowie Brot und Backwaren häufiger zu untersuchen als Erfrischungsgetränke und alkoholische Getränke.
Neben diesen so genannten Planproben kann ein Lebensmittelkontrolleur jederzeit bei Verdacht weitere Proben entnehmen, beispielsweise wenn ein Betrieb bei der Prüfung einen wenig vertrauenerweckenden Eindruck macht.
So können Sie helfen
Wenn ein Lebensmittel vor Ablauf des Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatums verdirbt, falsch ausgezeichnet ist oder sonstige Mängel aufweist, können Verbraucher:innendies bei dem örtlichen Überwachungsamt melden. Auch für Hinweise auf mangelnde Hygiene ist das zuständige Amt vor Ort die richtige Anlaufstelle. Es geht diesen Hinweisen nach und klärt, ob die Verbraucherbeschwerde berechtigt ist. Bei Bedarf wird das betreffende Lebensmittel untersucht und/oder der verantwortliche Betrieb überprüft.
Die vor Ort für die Lebensmittelkontrolle zuständige Stelle erfahren Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung und auf der Seite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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