Das steckt hinter Werbeaussagen zu Zucker
„Zuckerarm“, „weniger süß“ oder „ohne Zuckerzusatz“: Solche Werbeaussagen auf Lebensmitteln klingen nach einem niedrigen Zuckergehalt. Doch das muss nicht immer stimmen – es können trotzdem erhebliche Zuckermengen und andere Süßmacher darin stecken. Was bedeuten die Aussagen und was ist gesetzlich geregelt?
Gesetzlich geregelt:
"Ohne Zuckerzusatz"
Die Angabe "ohne Zuckerzusatz" bedeutet, dass das Produkt nicht mit Ein- und Zweifachzuckern wie Trauben- oder Haushaltszucker gesüßt wurde. Auch andere zuckerreiche Zutaten wie Fruchtsirup, Honig oder ähnliches dürfen nicht zum Süßen verwendet werden. Jedoch dürfen Anbieter Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe verwenden. Diese sind kalorienarm oder sogar kalorienfrei. Enthalten Zutaten natürlicherweise Zucker, dann sollte das Etikett den Hinweis „enthält von Natur aus Zucker“ tragen. In einem Früchtemüsli beispielsweise enthält das Trockenobst von Natur aus Zucker.
"Reduzierter Zuckergehalt"/ "30 % weniger Zucker"
Werbung mit reduzierten Zuckergehalten ist nur erlaubt, wenn das Produkt mindestens 30 Prozent weniger Zucker im Vergleich zu einem Lebensmittel gleicher Art enthält. Die Angabe ist nur zulässig, wenn das zuckerreduzierte Produkt außerdem weniger oder gleich viele Kalorien enthält als das Vergleichsprodukt. Weniger Zucker bedeutet also nicht immer weniger Kalorien.
"Zuckerarm"
Mit „zuckerarm“ dürfen Anbieter nur dann werben, wenn das Produkt maximal fünf Gramm Zucker pro 100 Gramm Lebensmittel enthält. Getränke dürfen höchstens 2,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter enthalten.
"Zuckerfrei"
Bei der Angabe "zuckerfrei" ist ein „Restzuckergehalt“ von maximal 0,5 Gramm Zucker pro 100 Gramm beziehungsweise 100 Milliliter erlaubt.
Nicht gesetzlich geregelt:
„Mit Traubenzucker“
Traubenzucker (Glukose) genießt durch ein geschicktes Marketing einen besseren Ruf als herkömmlicher weißer Zucker. Doch gesünder ist er nicht. Zwar hat er im Vergleich zum Haushaltszucker eine geringere Süßkraft, aber der Energiegehalt ist derselbe. Das kann dazu führen, dass einem Produkt vergleichsweise mehr Traubenzucker zugesetzt wird, um die gewohnte Süße zu erreichen. Dadurch erhöht sich gleichzeitig die Energiemenge.
"Mit Fruchtzucker“
Im Obst sorgt vor allem natürlicher Fruchtzucker (Fruktose) für Süße. Auch in der Lebensmittelproduktion werden Fruchtzucker oder Fruktosesirup zum Süßen eingesetzt. Dieser Fruchtzucker kommt aber nicht aus Obst, sondern wird aus Maisstärke hergestellt. Er besitzt eine höhere Süßkraft als herkömmlicher Haushaltszucker und ist meist preiswerter. Gesünder als Haushaltszucker ist er nicht. Manche Menschen vertragen größere Mengen Fruchtzucker schlecht und bekommen Magen- und Darmprobleme davon. „Mit Fruchtzucker gesüßt“ heißt also weder gesünder noch besser verträglich.
"Weniger süß"
Bei der Angabe "weniger süß" handelt es sich lediglich um eine Geschmacksangabe. Wie viel Zucker oder andere Süßungsmittel eingespart wurden, bleibt unklar. Zucker kann beispielsweise durch Maltodextrin ersetzt worden sein – ein Kohlenhydrat, das so viel Energie liefert wie Zucker, aber nicht oder kaum süß schmeckt.
Tipp: Sie wollen wissen, wie viel Zucker in einem Lebensmittel steckt? Die Nährwerttabelle zeigt den tatsächlichen Zuckergehalt eines Lebensmittels. Dort wird der gesamte Gehalt an natürlicherweise enthaltenem sowie zugesetztem Zucker angegeben.
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Für Verbraucher:innen können Begriffe wie „weniger süß“ und „weniger Zucker“ ähnlich klingen. Während die Angabe „weniger Zucker“ gesetzlich geregelt ist, bleibt bei der Aussage „weniger süß“ unklar, ob und wie viel Zucker eingespart wurde. Anbieter sollten Angaben unterlassen, die bei Verbraucher:innen einen falschen Eindruck erwecken können.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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