Algenprodukte – wichtige Informationen fehlen
Algen und algenhaltige Lebensmittel liegen im Trend. Sie gelten als nährstoffreich und nachhaltig. Doch der Verzehr kann zum Gesundheitsrisiko werden. Die Verbraucherzentralen haben bundesweit 142 Algenprodukte unter die Lupe genommen – von Monoprodukten, Aufstrichen, Fischersatz, Würzzutaten und Snacks bis hin zu Getränken. Deutlich wird: Die Deklaration von Algenart und -anteil, Jodgehalt, maximalen Verzehrmengen und Warnhinweisen ist unzureichend.
Sowohl Makroalgen wie Nori und Wakame als auch Mikroalgen, beispielsweise Spirulina und Chlorella, zeichnen sich durch einen hohen Proteingehalt aus und liefern zudem Omega-3-Fettsäuren, Ballaststoffe, Vitamine und Mineralstoffe. Eine Besonderheit von Meeresalgen ist der Jodgehalt, der je nach Art stark schwanken kann. Jod ist wichtig für zahlreiche Prozesse im Körper. Erwachsene sollten laut Deutscher Gesellschaft für Ernährung pro Tag mindestens 200, aber nicht mehr als 500 Mikrogramm Jod aufnehmen. Die Grenze zwischen der Zufuhrempfehlung und der maximalen sicheren Aufnahmemenge ist somit gering.
Trotz hoher Jodgehalte: Warnhinweise und Verzehrsmenge Fehlanzeige
Eine zu hohe Jodzufuhr kann die Schilddrüsenfunktionen beeinträchtigen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung fordert daher für Erzeugnisse mit mehr als 2000 Mikrogramm Jod pro 100 Gramm Trockenmasse Hinweise zum Schutz der Konsument:innen. Die Firmen sollten auf den Etiketten der Lebensmittel über den Jodgehalt und die maximale Verzehrmenge informieren sowie Warnhinweise aufdrucken. Die Verbraucherzentralen stufen 56 der erfassten Produkte als jodreich ein. Bei 41 Prozent der Produkte fehlen jedoch alle drei Informationen, nur bei knapp jedem Dritten sind sie vorhanden.
Nori und Wakame am häufigsten
Die Herstellerfirmen kennzeichnen die verwendeten Algenarten unterschiedlich: mit wissenschaftlichem Namen, Sammelbegriffen oder allgemeinen Bezeichnungen wie „Seetang“ oder „Meeresalgen“. Nach Ansicht der Verbraucherzentralen sollte der bekannte Name auf der Verpackung stehen. Unter den eindeutig gekennzeichneten Produkten kommen die Norialge (35) und Wakame (28) am häufigsten vor. Bei 32 Erzeugnissen ist die Algenart unklar.
Algenanteil bei der Mehrzahl angegeben
Bei knapp zwei Dritteln der zusammengesetzten Lebensmittel (115) im Marktcheck ist der Algenanteil gekennzeichnet. Bei 25 der Produkte ohne Angabe des Algenanteils müsste er nach Ansicht der Verbraucherzentralen auf dem Etikett stehen. Denn die enthaltenen Algen sind als Zutat im Produktnamen, der Bezeichnung oder anderweitig beworben. Für diese Fälle schreibt die Lebensmittelinformationsverordnung die Mengenangabe vor.
Zweifelhafte Werbung mit viel Protein
Auf 41 Prozent der Produkte stehen verschiedene nährwertbezogene Angaben, beispielsweise zu Mineralstoffen, Vitaminen und Protein. Die meisten davon beziehen sich auf den Jodgehalt wie „jodreich“ oder „jodhaltig“. Als ungünstig beurteilen die Verbraucherzentralen die Werbung mit „reich an Protein“ Denn die damit beworbenen Produkte sollten aufgrund ihres hohen Jodgehaltes nur in kleinen Mengen verzehrt werden und liefern damit keinen relevanten Beitrag zur Proteinversorgung.
Insgesamt zeigt der Marktcheck: Die Verbraucher:innen sollten beim Kauf von Algen und algenhaltigen Lebensmitteln aufmerksam sein und auf Hinweise zum Jodgehalt, zur Zubereitung und maximaler Verzehrmenge achten.
Die Verbraucherzentralen fordern klare gesetzliche Vorgaben zur Kennzeichnung von algenhaltigen Lebensmitteln:
• Angaben zum Jodgehalt in der Nährwertdeklaration
• Warnhinweise bei hohen Jodgehalten
• Empfehlungen zur maximalen Verzehrmenge und Zubereitungshinweise
• Präzise Angaben zu Algenarten und Algenanteilen
Quelle: Algen: Jodquelle mit Gesundheitsrisiko“ – Pressemitteilung der Verbraucherzentralen vom 04.02.2025
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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