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Erfolgreich abgemahnt: „Gluten-Verdauungshelfer“ mit überzogenen Gesundheitsaussagen

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Erfolgreich abgemahnt: „Gluten-Verdauungshelfer“ mit überzogenen Gesundheitsaussagen

Wer empfindlich auf Gluten reagiert, muss die Ernährung umstellen und auf viele Getreideprodukte verzichten. Ein angeblicher „Gluten-Verdauungshelfer“ sollte dabei eine gute Unterstützung sein. Doch die Wirkungen, die das Nahrungsergänzungsmittel der dm Drogeriemarkt GmbH & Co. KG versprach, waren überzogen dargestellt und entsprachen nicht den gesetzlichen Vorgaben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Anbieter daher wegen übertriebener Gesundheitsversprechen abgemahnt.

Unzulässige gesundheitsbezogene Angaben zu Gluten

Das Nahrungsergänzungsmittel mit dem Namen „Gluten-Verdauungshelfer“ wird im Tablettenspender angeboten und besteht im Wesentlichen aus Calciumcarbonat, dem Enzym Prolyloligopeptidase, vom Anbieter Tolerase genannt, sowie dem Füllstoff Cellulose. Auf der Verpackung warb der Anbieter unter anderem mit den Hinweisen „mit Enzym Tolerase G® zur Aufspaltung von Gluten“, „bei verstecktem Gluten während einer glutenfreien Ernährung“ und „kann zum Wohlbefinden nach der Nahrungsaufnahme von verstecktem Gluten, z.B. im Restaurant oder bei einer glutenfreien Ernährung beitragen“.

Der vzbv sah hierin gesundheitsbezogene Angaben, die gemäß der Health-Claims-Verordnung eine Zulassung benötigen. Es gibt aber weder für das Enzym Tolerase G noch für irgendeine andere Substanz einen zugelassenen Claim, der sich auf die Verdauung von Gluten bezieht. Die einzige Therapie bei Glutenunverträglichkeit ist eine glutenfreie Ernährungsweise. Zwar hatte der Anbieter einen zugelassenen Claim für Kalzium aufgedruckt. Dieser bezieht sich aber nur allgemein auf die Verdauung und nicht auf die Verdauung von Gluten. Die kritisierten Aussagen waren deshalb nach Ansicht des vzbv irreführend. Er sah einen Verstoß gegen die Health-claims-Verordnung und mahnte den Anbieter ab.

Die dm Drogeriemarkt GmbH & Co. KG hat eine Teil-Unterlassungserklärung abgegeben und sich darin verpflichtet, einen Großteil der kritisierten Aussagen zu unterlassen. Zudem teilte der Anbieter mit, dass er das Produkt nach Abverkauf der jetzt noch im Handel befindlichen Produkte nicht mehr anbieten werde. Dem Unternehmen wurde eine Abverkaufsfrist bis Juli 2021 eingeräumt.

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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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