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Erfolgreich abgemahnt: „Rhönjäger“ mit unklarer Herkunft

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Erfolgreich abgemahnt: „Rhönjäger“ mit unklarer Herkunft

Regional beworbene Produkte kommen bei Verbraucher:innen gut an. Doch wer durch Abbildungen oder Namen den Eindruck einer konkreten Herkunft weckt, muss den tatsächlichen Herstellungsort auf der Verpackung angeben. Diese Angabe fehlte allerdings bei den „Rhönjägern“ und den „Domstädter Original Fuldaer Bauernwürstchen“ der G.A. Müller GmbH aus Lich. Die Verbraucherzentrale Hessen hat die Firma daher nun erfolgreich abgemahnt.

Regionale Lebensmittel sind beliebt

Dass Lebensmittel aus regionaler Herkunft in Deutschland sehr beliebt sind, zeigt unter anderem der Ernährungsreport 2022 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Über 70 Prozent der Befragten gaben an, ihnen sei wichtig bis sehr wichtig, dass frische Lebensmittel aus der Region stammen, in der sie wohnen. Kein Wunder also, dass Firmen gerne mit regionaler Herkunft werben.

Nicht immer passt der erste regionale Eindruck aber zur tatsächlichen Herkunft des Produkts. Ein Verbraucher aus dem Landkreis Fulda hatte die „Domstädter Original Fuldaer Bauernwürstchen“ und die Presskopfwürstchen „Rhönjäger“ gekauft und erst zuhause genauer hingeschaut: Sowohl das Identitätskennzeichen als auch (bei einem Produkt) die Firmenadresse wiesen die G. A. Müller GmbH aus Lich im Vogelsberg als letzten Bearbeitungsbetrieb aus. Verärgert beschwerte sich der Verbraucher bei Lebensmittelklarheit.de, denn er hatte eine Herkunft aus Fulda, beziehungsweise der Rhön, erwartet.

Bei Regionalwerbung ist die Herkunftsangabe verpflichtend

Die Herkunft offen zu legen, ist nur bei wenigen Lebensmitteln verpflichtend. Für verarbeitete Lebensmitteln ist lediglich die Angabe des Produktverantwortlichen sowie – bei tierischen Produkten – im Identitätskennzeichen die Angabe des letzten Bearbeitungsbetriebs vorgeschrieben. Vermittelt ein Anbieter allerdings den Eindruck, das Produkt stamme aus einer bestimmten Region – beispielsweise durch Abbildungen oder andere Angaben –, so muss er die tatsächliche Herkunft nennen.

Da diese Angabe bei den regional beworbenen Würsten von Müller fehlte, forderte die Verbraucherzentrale Hessen die Firma zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Diese hat der Anbieter inzwischen unterschrieben und darin zugesichert, die Würstchen nicht mehr in der kritisierten Aufmachung zu verkaufen, ohne die tatsächliche Herkunft zu kennzeichnen

Quelle: „Wurst mit Regionalangaben zu bewerben, erfordert genaue Herkunftskennzeichnung“ – Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hessen vom 16.02.2023
 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
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