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Fruchtgummi-Teebären: Zwei Hersteller ändern das Etikett

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Fruchtgummi-Teebären: Zwei Hersteller ändern das Etikett

Fruchtgummi-Bären mit dem Zusatz „Ingwer-Zitrone“ sollten Ingwer und Zitrone enthalten. Dieser Auffassung war eine Verbraucherin, die sich bei Lebensmittelklarheit über sogenannte „Tee-Bären“ der Firma „Ideen aus Fruchtgummi KG“ beschwerte. Die Fruchtgummis enthalten weder Ingwer noch Zitrone, sondern neben Zucker und weiteren Zutaten nur Aroma und Citronensäure. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sah dies ähnlich und mahnte den Anbieter wegen täuschender Aufmachung und weiterer Kennzeichnungsmängel ab. Ein weiterer Hersteller eines vergleichbaren Produkts fiel durch ähnliche Mängel auf und wurde ebenfalls erfolgreich abgemahnt.

Unklare Bezeichnung und zu kleine Schrift

Die Tee-Bären der „Ideen aus Fruchtgummi KG“ wiesen neben der beanstandeten Aufmachung weitere Kennzeichnungsmängel auf: So fehlte den Fruchtgummis eine eindeutige Bezeichnung. Unter „Tee-Bären“ kann sich nicht jeder Verbraucher etwas vorstellen. Aus dem Zubereitungshinweis ließ sich ableiten, dass es sich um Fruchtgummis handelt, die mit heißem Wasser aufgegossen ein Getränk ergeben. Der Verbraucherzentrale fiel zudem auf, dass die Zutatenliste auf der Rückseite zu klein gedruckt war. Sie wies mit 0,6 Millimetern Schrifthöhe nicht die gesetzlich geforderte Mindestschriftgröße auf.

Kurz darauf stieß die Verbraucherzentrale auf ein ähnliches Produkt des Anbieters „Kalfany Süße Werbung GmbH & Co. KG“. Auch hier war auf der Vorderseite der Produktname „Tee-Bären“ mit dem Zusatz „Ingwer Zitrone“ aufgedruckt. Die Fruchtgummis enthalten aber ebenfalls weder Ingwer noch Zitrone. Immerhin nannte der Hersteller auf der Rückseite eine verständliche und rechtskonforme Bezeichnung (Fruchtgummi mit 10% Fruchtgehalt aus Fruchtsaftkonzentrat mit Ingwer-Zitronengeschmack). Doch auch bei diesem Produkt waren die Angaben auf der Rückseite mit knapp einem Millimeter Schrifthöhe zu klein gedruckt.  

Beide Anbieter haben inzwischen eine Unterlassungserklärung unterschrieben und mitgeteilt, ihre Produkte nicht mehr in der kritisierten Aufmachung zu vertreiben. Die Kalfany Süße Werbung Gmbh hat zudem eine Aufbrauchfrist bis Ende September erbeten.  

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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