News

Gericht: Rohwurst darf nicht als „glutenfrei“ ausgelobt werden

Teasertitel
Gericht: Rohwurst darf nicht als „glutenfrei“ ausgelobt werden

Lebensmittel als „glutenfrei“ auszuloben ist ein Trend, dem viele Hersteller folgen. Je nach Produktgruppe kann es sich bei dem Hinweis jedoch um eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeit handeln. Dass dies bei Rohwürsten der Fall ist, entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Lüneburg.

Gericht: Glutenfreiheit bei Rohwürsten ist kein besonderes Merkmal

Informationen auf Lebensmitteln dürfen nicht täuschen. So lautet ein Grundsatz der EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Eine Täuschung kann beispielsweise vorliegen, wenn die Auslobung zwar stimmt, jedoch auch auf vergleichbare Produkte zutrifft. Diese sogenannte Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist nicht erlaubt.

Im vorliegenden Fall war der Hinweis bei einer Kontrolle der Lebensmittelüberwachung aufgefallen und beanstandet worden. Die Herstellerin erhob dagegen Klage, die abgewiesen wurde. Und auch der Antrag auf Berufungszulassung wurde nun abgelehnt.

Das Gericht stellt fest, dass es zwar Brotaufstriche und Brotbeläge gibt, die Gluten enthalten können. Als vergleichbare Lebensmittel können jedoch nur Lebensmittel angesehen werden, die in vergleichbarer Weise hergestellt werden und vergleichbare Zutaten enthalten, also andere Rohwürste und Rohwursterzeugnisse. Und diese seien üblicherweise glutenfrei. Es sei jedoch nicht davon auszugehen, dass dies dem Durchschnittsverbraucher zwingend bekannt ist. Daher birgt die Auslobung „glutenfrei“ auf Rohwürsten die Gefahr der Irreführung.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist der Beschluss begrüßenswert. Auch im Portal gab es bereits Produktbeschwerden zu Wurstprodukten mit dem Hinweis glutenfrei.

Quelle: OVG Lüneburg, Beschl. v. 1.7.2019, A. 13 LA 11/19.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Klaus S.
06.11.2019 - 16:50

Hier kann ich nur anmahnen,in Deutschland muß mehr für die Bildung getahn werden,es solte jedem Bürger klar sein das in einer Wurst kein Gluten ist,sowas kann nur fake sein ! Mit einer guten Allgemeinbildung wäre solch Dummenfang ausgeschlossen.

Neuen Kommentar hinzufügen

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.