Wiesbauer Exquisit Prosecco Schinken
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Beschwerde
Es handelt sich um einen Prosecco Schinken, also einen Kochschinken mit Prosecco. Weder in Kochschinken noch in Prosecco ist weder Gluten noch Lactose enthalten (Werbung mit Selbstverständlichkeiten) [Anm. der Redaktion: Geringe Mengen unterschiedlicher Zucker können in verarbeiteten Fleischerzeugnissen enthalten sein].
Hier wird eindeutig versucht, über den Trend (gluten- und/oder laktosefreier Lebensmittel) einen Wettbewerbsvorteil zu erzielen. Ein Steak ist schließlich auch "ohne Zucker".
Verbraucher aus Augsburg vom 02.03.2018
Einschätzung der Verbraucherzentrale:
Zusammenfassung:
Lebensmittel wie „Prosecco-Schinken“ enthalten nach üblicher Herstellungspraxis kein Gluten. Sie sollten daher nicht als „glutenfrei“ beworben werden, da dieser Hinweis bei Verbrauchern den Eindruck vermitteln kann, es handele sich hierbei um eine besondere Eigenschaft dieses Schinkens.
Darum geht’s:
Der Hersteller bewirbt den „Prosecco Schinken“ als „glutenfrei“ – sowohl auf der Schauseite als auch auf der Rückseite der Verpackung. Der Hinweis stellt eine Eigenschaft des Schinken als eine Besonderheit heraus, obwohl weder für die Herstellung von Schinken noch für Prosecco glutenhaltige Zutaten üblich sind.
Das ist geregelt:
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein. Insbesondere dürfen diese nicht hervorheben, dass sich das Lebensmittel durch besondere Merkmale, wie beispielsweise gluten- oder lactosefrei, auszeichnet, obwohl alle vergleichbaren Lebensmittel diese Merkmale ebenfalls aufweisen.
Eine auf die LMIV gestützte Durchführungsverordnung regelt die Kennzeichnung glutenfreier Produkte. So darf der Hinweis „glutenfrei” nur verwendet werden, wenn ein Lebensmittel beim Verkauf an den Endverbraucher einen Glutengehalt von höchstens 20 mg/kg aufweist.
Der Arbeitskreis der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und der Lebensmittel tierischer Herkunft tätigen Sachverständigen (ALTS) hat sich auf der 69. Arbeitstagung 2012 speziell mit der „Kennzeichnung glutenfreier Fleischerzeugnisse“ beschäftigt. In seiner Stellungnahme empfiehlt er für glutenfreie Fleischerzeugnisse die Aussage „von Natur aus glutenfrei“, um den Vorwurf der „Werbung mit Selbstverständlichkeiten“ zu vermeiden. Diese Einschätzung wurde bei der 78. Arbeitstagung 2016 erneut diskutiert und bestätigt.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Verbraucher, die nicht wissen, dass Schinken per se glutenfrei ist, könnten dies für eine besondere Eigenschaft halten und daraufhin den Schinken bevorzugen. Die Angabe „glutenfrei“ sollte Lebensmitteln vorbehalten sein, die üblicherweise auch als glutenhaltige Variante angeboten werden.
Fazit:
Der Anbieter sollte auf den Hinweis „glutenfrei“ bei Schinken verzichten.
Stellungnahme der Wiesbauer Österreichische Wurstspezialitäten GmbH, Wien
Kurzfassung:
Die Firma Wiesbauer führt bei nahezu allen Produkten, wo diese Eigenschaft zutrifft, den Hinweis „glutenfrei“ an. Dieser Hinweis ist eine Forderung vieler Händler und Konsumenten und ist an jene Personengruppen gerichtet, die an einer Gluten-Unverträglichkeit (Zöliakie) leiden. Gluten kommt nicht nur von Produkten wie z.B. Brot und Bäckereien, sondern befindet sich in vielen Verarbeitungsprodukten unter anderem auch manchmal in Aromen und Würzmischungen als Trägerstoff. Wir werden aufgrund der oben angeführten Begründungen diese Kennzeichnung beibehalten und an der Produkt-Aufmachung keine Änderungen vornehmen.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.