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„Gesundes Süßungsmittel“ Steviablätter: Anbieter abgemahnt

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„Gesundes Süßungsmittel“ Steviablätter: Anbieter abgemahnt

„Gesundes Süßungsmittel“, „blutzuckerneutral“ und „ideal für Diabetiker“: Mit diesen und weiteren gesundheitsbezogenen Angaben hatte der Anbieter von getrockneten Steviablättern für sein Produkt geworben. Doch dass Steviablätter wenig Zucker und Energie enthalten, macht sie noch nicht zu einem gesunden Lebensmittel. Die Werbung fiel im Rahmen einer Verbraucherbeschwerde bei Lebensmittelklarheit auf. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sah in den Aussagen einen Verstoß gegen die Health-Claims- Verordnung und mahnte den Anbieter, die österreichische Green-practice-systems e.U., daraufhin ab.

Unzulässige Gesundheitsversprechen

Der Anbieter verkauft seine Steviablätter auf Amazon. Bis mindestens Januar 2022 bewarb er das Produkt dort als „Zuckerersatz“ und „natürliches Süßungsmittel ohne Kalorien“. In der Beschreibung waren weitere Gesundheitsversprechen zu finden. Unter anderem war das Produkt dort als „zahnfreundlich“ mit „karieshemmender Wirkung“ sowie als „blutzuckerneutral“ und „ideal für Diabetiker“ beschrieben. Nachdem das Produkt im Rahmen einer Verbraucherbeschwerde aufgefallen war, nahm der vzbv die Werbung näher unter die Lupe und kam zu der Auffassung, dass eine Reihe von Aussagen übertriebene Wirkungen versprechen und gegen die Health-Claims-Verordnung verstoßen. 
Gesundheitsbezogene Werbung ist in der Health-Claims-Verordnung streng reguliert. Der Verordnung zufolge dürfen nur wissenschaftlich nachgewiesene und ausdrücklich zugelassene Aussagen auf Lebensmitteln oder zu deren Bewerbung verwendet werden.

Steviablätter als Novel Food

Weiterhin fiel den Expert:innen des vzbv auf, dass der Anbieter die Blätter nicht nur „zum Süßen von Erfrischungsgetränken, Tee oder für einen süßlichen Aufguss“ empfahl, sondern auch „zerhackt auch zum Süßen von Salaten, Fruchtsoßen“. Für eine solche Verwendung sind Steviablätter aber nach Ansicht der Verbraucherorganisation nicht zugelassen. Denn Steviablätter, egal ob frisch oder getrocknet, gelten grundsätzlich als Novel Food, also als neuartiges Lebensmittel. Die Zulassung von Steviablättern betreffe nur Tee-, Kräuter- und Fruchtaufgüsse, die Blätter von Stevia rebaudiana Bertoni enthalten oder mit diesen zubereitet werden und als solche verzehrt werden sollen, begründete der vzbv seine Ansicht. Pur oder zerhackt zum Verzehr als Lebensmittel seien Steviablätter nicht zugelassen. Neuartige Lebensmittel werden besonders umfangreich geprüft, um sicherzustellen, dass sie für Verbraucher:innen unschädlich sind. Manchmal bezieht sich die Zulassung daher nur auf bestimmte Zubereitungsarten. 
Der vzbv mahnte den Anbieter wegen Verstoßes sowohl gegen die Health-Claims-Verordnung als auch gegen die Novel-Food-Verordnung ab und forderte ihn dazu auf, die kritisierten Aussagen zu unterlassen. 
Der Anbieter hat die Unterlassungserklärung im Hinblick auf die gesundheitsbezogenen Angaben unterzeichnet und die entsprechenden Aussagen auf der Seite von Amazon entfernt. Auch die Aussagen zur Verwendung in Salaten und Fruchtsoßen hat er beseitigt. 
 

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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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