Verbraucherzentrale erfolgreich gegen Liebscher & Bracht
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) ist erneut erfolgreich gegen irreführende Werbung der Firma Liebscher & Bracht vorgegangen. Bereits im März 2022 hatten sich die selbsternannten Schmerzspezialisten verpflichtet, bestimmte Werbeaussagen für Nahrungsergänzungsmittel in ihrem Online-Shop zu unterlassen. Da sie nur wenige Monate später eine bemängelte Aussage fast wortgleich wiederholten, forderte die VZ NRW von dem Unternehmen eine Vertragsstrafe – mit Erfolg.
„Für Schmerzgeplagte jeden Alters, in jeder Lebensphase“
Die Geschäftsführer:innen Dr. Petra Bracht und Roland Liebscher-Bracht sind vor allem mit Online-Videos zu Schmerztherapien bekannt geworden. Nebenbei vertreiben sie in ihrem Online-Shop Nahrungsergänzungsmittel wie „Arthro Forte+ Premium“, „Vital+ Premium“ und „Vitamin B 12+“. Sie bewarben die Produkte mit verschiedenen Gesundheitsaussagen. Abgemahnt hatte die Verbraucherzentrale unter anderem die Aussage: „Ob Gestresste, Schmerzgeplagte, Alt, Jung, Vegetarier, Veganer, Sportler oder Schwangere — unsere Premium-Nahrungsergänzungsmittel wurden für Menschen jeden Alters, in jeder Lebensphase und mit jedweden Lebensgewohnheiten entwickelt.“
Die Verbraucherzentrale sah in der Aussage einen Verstoß gegen Artikel 7 der Lebensmittelinformationsverordnung (Verbot der Täuschung). Denn die zusätzliche Einnahme von Vitaminen könne bei bestimmten Personen schädliche Wirkungen hervorrufen. Zudem könnten einige der verwendeten Inhaltsstoffe allergische Reaktionen auslösen. Somit sei die Einnahme keinesfalls für „Menschen jeden Alters, in jeder Lebensphase und mit jedweden Lebensgewohnheiten“ zu empfehlen. Mit der Unterlassungserklärung hatte sich das Unternehmen verpflichtet, die kritisierten Aussagen zu unterlassen.
Kurz später – Mitte Mai 2022 – fand sich die Aussage nahezu wortgleich wieder auf der Homepage. Dies werteten die Verbraucherschützer als kerngleichen Verstoß. Das Landgericht Frankfurt am Main hat diese Rechtsauffassung nun bestätigt und eine Vertragsstrafe gegen Liebscher & Bracht verhängt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Nicht mehr „Schmerzspezialist Nr.1“
Seit der Abmahnung darf das Unternehmen auch weitere Werbeversprechen wie „Unsere Premium-Nahrungsergänzungsmittel sorgen demgegenüber dafür, dass der Mangel an Nährstoffen ausgeglichen und somit eine mögliche Ursache der Schmerzen von vorneherein verhindert wird“ nicht mehr verwenden. Zudem darf sich Roland Liebscher-Bracht nicht mehr „Schmerzspezialist Nr. 1“ nennen, da er kein Mediziner ist, sondern Wirtschaftsingenieur.
Die Abmahnung sowie die Klage erfolgten im Rahmen des Projekts „Faktencheck Gesundheitswerbung“ der Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz.
Quelle: „Verbraucherzentrale NRW erneut erfolgreich gegen Liebscher & Bracht“ – Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vom 05.04.2023
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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