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Verbraucherzentrale fordert Warnhinweis auf Mogelpackungen

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Verbraucherzentrale fordert Warnhinweis auf Mogelpackungen

In der Margarine stecken nur noch 400 Gramm statt 500 Gramm oder ein Orangensaft wird zum Fruchtnektar mit Zuckerwasser – bei gleichem oder sogar steigendem Preis. Für Verbraucher:innen sind diese versteckten Preiserhöhungen auf den ersten Blick oft kaum zu erkennen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentrale Hamburg fordern die Bundesregierung auf, solche Mogelpackungen zu regulieren.

Mehr Mogelpackungen gemeldet

Die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) sammelt seit vielen Jahren Verbraucherbeschwerden zu schrumpfenden Packungen und versteckten Preiserhöhungen. Im Jahr 2023 hat sie mit über 100 veröffentlichten Beispielen die bislang höchste Anzahl an Mogelpackungen registriert. Auch im Jahr 2024 sind bislang viele Beschwerden eingegangen. Darunter sind sowohl Beispiele für „Shrinkflation“ (Veränderung des Inhalts bei gleichbleibendem oder steigendem Preis) als auch „Skimpflation“ (Austausch von hochwertigen Zutaten durch kostengünstigere Inhaltsstoffe).

Für Verbraucher:innen sind solche versteckten Preiserhöhungen mehr als ärgerlich. Viele Menschen würden beim Einkauf nicht merken, wenn sie beim täglichen Einkauf zu einer Mogelpackung greifen, so die vzhh. Eine reduzierte Inhaltsmenge bei gleichbleibendem Preis falle oft nicht direkt auf. Noch schwieriger sei es für Verbraucher:innen zu erkennen, wenn Hersteller hochwertige Zutaten durch minderwertige austauschen. 

Warnhinweis für sechs Monate gefordert

Aus Sicht des vzbv und der Verbraucherzentrale Hamburg muss die Bundesregierung die Menschen besser vor versteckten Preiserhöhungen im Supermarkt schützen. Verbraucher:innen müssten Mogelpackungen beim Einkauf auf einen Blick erkennen können. „Produkte mit veränderten Zusammensetzungen oder niedrigerer Füllmenge bei gleichem oder höherem Preis sollten für mindestens sechs Monate mit einem Warnhinweis versehen werden“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv.

Das Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) hat in einem Eckpunktepapier im Juni 2023 angekündigt, Mogelpackungen verbieten zu wollen. Dieses Vorhaben liegt seitdem in der Ressortabstimmung. 

Gesetzliche Regelung und Anlaufstelle für Beschwerden

Der vzbv und die Verbraucherzentrale Hamburg fordern, dass das BMUV das Thema Mogelpackungen endlich angeht und sich nicht nur auf Mogelpackungen mit geringem Inhalt bezieht, sondern alle Formen von Shrink- und Skimpflation berücksichtigt. Die Bundesregierung müsse sich zudem auch auf EU-Ebene für eine gesetzliche Regulierung von Mogelpackungen einsetzen. 

In Ländern wie Ungarn und Frankreich sind Hinweise am Regal bei Mogelpackungen bereits seit März bzw. ab 1. Juli 2024 Pflicht. In Frankreich können Verbraucher:innen Mogelpackungen bei einer staatlichen Stelle melden. Der vzbv fordert eine solche Meldestelle auch für Deutschland. Aus Sicht des vzbv könne dafür das Portal Lebensmittelklarheit dienen.  

Quelle: „Verbrauchertäuschung: Warnhinweise auf Mogelpackungen gefordert ‘" – Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbands und der Verbraucherzentrale Hamburg vom 28. Juni 2024

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
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