Warnhinweise auf Energydrinks oft schlecht lesbar
Energydrinks bergen gesundheitliche Risiken – vor allem für Kinder sowie bei erhöhtem Konsum. Doch der verpflichtende Hinweis auf den erhöhten Koffeingehalt ist auf vielen Dosen gut versteckt und häufig nur schlecht lesbar. Das zeigt eine Marktstichprobe der Verbraucherzentrale Brandenburg, die vor allem die Kennzeichnung der Drinks unter die Lupe nahm.
Koffein kann zu Schlafstörungen und Herzrasen führen
Jedes fünfte Schulkind im Alter zwischen 10 und 17 Jahren trinkt regelmäßig Energydrinks, zeigt ein Report der Krankenkasse DAK. Kein Wunder: Die meist bunte Aufmachung der Getränke spricht Kinder besonders an. Über die Inhaltsstoffe und die gesundheitlichen Risiken wissen allerdings nicht alle Kinder und Eltern Bescheid.
Die in der Stichprobe untersuchten Energydrinks enthalten neben reichlich Zucker und einer Vielzahl von Zusätzen wie Süßungsmitteln oder Geschmacksverstärkern bis zu 80 Milligramm Koffein pro 250 Milliliter-Dose. Das entspricht fast dem Koffeingehalt einer Tasse Kaffee. Der Koffeingehalt der meisten untersuchten Drinks liegt mit 300 bis 320 Milligramm Koffein pro Liter sogar nahe der zulässigen Höchstmenge (320 Milligramm pro Liter). Laut Bundesinstitut für Risikobewertung kann bereits der Konsum von zwei Dosen Energydrinks bei Kindern zu Nervosität, Schlafstörungen oder Herzrasen führen.
Warnhinweis auf der Rückseite, klein gedruckt und schlecht lesbar
Laut Lebensmittelrecht ist bei Erfrischungsgetränken mit einem Koffeingehalt von mehr als 150 Milligramm pro Liter der Warnhinweis „Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen“ verpflichtend.
Zwar ist der Warnhinweis auf allen getesteten Getränken vorschriftsgemäß abgedruckt, zum Teil mit weiteren Hinweisen wie „In moderaten Mengen konsumieren“ oder „Nicht empfohlen mit Alkohol zu mischen“. Allerdings sind die Hinweise fast ausschließlich auf der Rückseite zu finden, überwiegend klein und teilweise mit schlechtem Kontrast gedruckt.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Brandenburg ist das nicht ausreichend. Der Warnhinweis sollte gut lesbar auf der Vorderseite zu finden sein. Auf den Getränkedosen seien zudem keine Angaben zu finden, ab welchem Alter das Produkt zum Verzehr geeignet sei und welche Menge Verbraucherinnen und Verbraucher maximal zu sich nehmen sollten. Diese Information hält die Verbraucherzentrale aber für wichtig. Insgesamt seien Energydrinks für Kinder ungeeignet. Die Verbraucherzentralen fordern daher ein generelles Verkaufsverbot von Erfrischungsgetränken mit einem erhöhten Koffeingehalt über 150 Milligramm je Liter an Kinder und Jugendliche.
Quelle: „Wie kalter Kaffee mit viel Zucker und Geschmackverstärkern“, Pressemeldung der Verbraucherzentrale Brandenburg vom 09.03.2021
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org,
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.
Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/
Neuen Kommentar hinzufügen