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Energydrinks ohne Zucker

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Energydrinks ohne Zucker

Frage

Mich beschäftigt mich schon seit geraumer Zeit die Frage, warum sich zuckerfreie Energydrinks, zu Deutsch: Energiegetränke, so nennen dürfen, obwohl sie aufgrund des fehlenden Zuckers praktisch keinerlei Nährwert haben und somit überhaupt keine Energie liefern. Mir ist bewusst, dass per Definition der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränke-Verordnung aus lebensmittelrechtlicher Sicht alles in Ordnung ist. Aber ich bin der Ansicht, dass die Verordnung diesbezüglich geändert werden sollte, da die Bezeichnung "Energydrink" für praktisch energielose Getränke absolut verbrauchertäuschend ist. Die Bezeichnung gibt etwas vor, was sie nicht hält.

Antwort

Wie Sie richtig schreiben, ist die Bezeichnung „Energydrink“ in der Fruchtsaft-, Erfrischungsgetränke- und Teeverordnung definiert. Demnach sind Energydrinks koffeinhaltige Erfrischungsgetränke, die zusätzlich Taurin und/ oder Inosit und/ oder Glucuronolacton enthalten. Koffeinhaltige Erfrischungsgetränke sind an gleicher Stelle als Getränke auf der Grundlage von Wasser definiert, die geschmacksgebende Zutaten oder Aromen enthalten und denen Koffein oder koffeinhaltige Zutaten zugesetzt worden sind. Sie dürfen zudem weitere Zutaten außer Alkohol enthalten. Ein Zusatz von Zucker oder anderen energieliefernden Nährstoffen ist nicht vorgeschrieben.

Sie sprechen die Frage an, ob die Bezeichnung „Energydrink“ als nährwert- oder gesundheitsbezogene Angabe aufgefasst werden könnte. Da Energie lebensmittelrechtlich mit Brennwert (in Kalorien oder Joule) gleichgesetzt wird, könnte man ein besonders kalorienreiches Getränk erwarten. „Energy“ könnte aber auch in Richtung Leistungsfähigkeit verstanden werden.

Der Bundesgerichtshof führte zu dieser Frage in einem Urteil von 2014 aus, dass die Angabe „Energy“ bei einem Mixgetränk nicht als gesundheitsbezogene Angabe zu verstehen ist. Es handele sich bei der Angabe lediglich um eine Aussage, die dem Verbraucher vermittele, um welche Art von Lebensmittel es sich im konkreten Fall handele.

Übrigens: Ein Energydrink dürfte sogar als „energiefrei“ bezeichnet werden, wenn er weniger als vier Kilokalorien pro 100 Milliliter liefert.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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A. Schloch
13.03.2021 - 10:16

Der Logik des Fragestellers folgend könnte man einen Klotz Butter als Energy-Riegel vermarkten...

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