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Werbung für „Knochen-Komplex“ erfolgreich abgemahnt

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Werbung für „Knochen-Komplex“ erfolgreich abgemahnt

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist erneut erfolgreich gegen übertriebene Gesundheitsversprechen für zwei Nahrungsergänzungsmittel vorgegangen. Der Verband mahnte die Firma Salus wegen unzulässiger gesundheits- und krankheitsbezogener Werbung auf den Etiketten der zwei Produkte ab. Das Unternehmen hat zugesichert, die kritisierte Werbung zu unterlassen.

Zwei unterschiedliche Produkte mit derselben Werbung 

„Zur Vorbeugung von Osteoporose“ und „Für starke und stabile Knochen“: Mit diesen plakativen Versprechen hatte Salus die beiden Nahrungsergänzungsmittel beworben. Die Mittel heißen beide „Knochen Komplex, es handelt sich aber um unterschiedliche Produkte.

Das „Tonikum“ besteht aus wässrigen Pflanzenauszügen, dem verschiedene Vitamine und Mineralstoffe, darunter Vitamin D und Kalzium zugefügt wurden. Das zweite Produkt wird in Form von „Bites“ zum Kauen auf Basis von Maltit und Palmfett angeboten und enthält ähnliche Vitamin- und Mineralstoffzusätze wie das Tonikum. Salus bewarb die beiden Produkte mit denselben Werbeaussagen.

Krankheitsbezogene Werbung ist für Lebensmittel verboten

Nach Ansicht des vzbv handelt es sich bei der Aussage zur Vorbeugung von Osteoporose um eine verbotene krankheitsbezogene Werbung. Krankheitsbezogene Angaben sind für Lebensmittel generell verboten. 

Die Aussage „Für starke und stabile Knochen“ ist laut vzbv eine nicht zugelassene gesundheitsbezogene Angabe. Es werde der Eindruck erweckt, das Nahrungsergänzungsmittel könne messbar für starke und stabile Knochen sorgen, begründete der Verband seine Sichtweise. Die Aussage gehe somit über die zugelassenen Angaben für Kalzium und Vitamin D hinaus. 

Zugelassene Aussagen dürfen nicht verfälscht werden

Laut Health-Claims-Verordnung sind für Lebensmittel – dazu zählen auch Nahrungsergänzungsmittel – nur bestimmte, wissenschaftlich geprüfte gesundheitsbezogene Angaben erlaubt. In Bezug auf Knochen sind unter anderem folgende Angaben zugelassen:

  • „Calcium wird zur Erhaltung gesunder Knochen benötigt“ sowie 
  • „Vitamin D trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei“. 

Anbieter dürfen die Angaben verwenden, wenn das Lebensmittel einen bestimmten Mindestgehalt des jeweiligen Nährstoffs enthält. Sie dürfen die Angaben aber nicht verfälschen oder übertreiben.

Die Firma Salus hat inzwischen eine Unterlassungserklärung unterschrieben und darin zugesichert, die zwei Produkte ab dem 01. Januar 2025 nicht mehr mit den kritisierten Aussagen zu bewerben.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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