Zu viel versprochen: Anbieter von Proteindrink entfernt Gesundheitsaussagen
„Der Shake für eine tolle Figur“: Mit dieser und einer Reihe weiterer Angaben hatte die Foodspring GmbH auf ihrer Homepage für einen Proteindrink geworben. Eine Verbraucherin beschwerte sich darüber beim Portal Lebensmittelklarheit.de. Die Expertinnen des Portals konnten das Täuschungspotenzial nachvollziehen und gaben den Fall an den Verbraucherzentrale Bundeverband (vzbv) weiter, der den Anbieter daraufhin abmahnte. Die Foodspring GmbH gab eine Teil-Unterlassungserklärung ab und entfernte einen Großteil der kritisierten Aussagen.
Werbung mit nicht zugelassenen Gesundheitsaussagen
Auch im Internet dürfen Anbieter nicht nach Belieben mit der Wirkung ihrer Produkte werben. Insgesamt 16 Behauptungen und Aussagen wertete der vzbv als gesundheitsbezogene Angaben, die einer Zulassung bedürfen, oder als Irreführung. Darunter waren Aussagen wie „Deine Traumfigur erreichst du mit unserem Shape Shake und einem Kaloriendefizit“ oder „Der Shape Shake eignet sich optimal als Eiweißshake zum Abnehmen“. Auch mit Aussagen zum Inhaltsstoff L-Carnitin wurde geworben. Zudem kritisierte der vzbv in der Abmahnung, dass das Produkt in der Rubrik „Abnehmen“ eingeordnet war und damit suggeriert werde, dass das Produkt zum Abnehmen geeignet sei.
Da zu den strittigen Aussagen keine zugelassenen Health Claims existieren, forderte der vzbv die Foodspring GmbH zur Unterlassung auf. Zu 11 der 16 Punkte gab das Unternehmen eine Unterlassungserklärung ab. Die betreffenden Aussagen sind auf der Homepage bereits entfernt. Zu weiteren kritisierten Aussagen vertrat der Anbieter eine andere Auffassung und lehnte die Abgabe einer Unterlassungserklärung ab.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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