So haben Hersteller reagiert:

Guylian Blueberries & Apple, ehemals Guylian Blueberries

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Änderung: Auf der Schauseite wird nun deutlich, dass die Füllung des Produktes nicht aus Blaubeeren, sondern aus einer Fruchtzubereitung besteht. Die bildliche Darstellung zeigt zusätzlich einen Apfel.
Geändert

Die Abbildungen von Blaubeeren zusammen mit dem Hinweis „Blaubeeren in Dunkler Belgischer Schokolade“ erwecken den Eindruck, es handele sich um mit Schokolade überzogene Blaubeeren. Erst die Zutatenliste zeigt, dass nicht die Blaubeeren von Schokolade umhüllt sind, sondern eine gezuckerte Zubereitung aus den Früchten Blaubeere, Apfel und Brombeere. 
Der Hersteller sollte die Verpackung so gestalten, dass Verbraucher die tatsächliche Zusammensetzung auf den ersten Blick erkennen können und die Pflichtangaben gut lesbar gestalten.

Das Produkt verspricht auf der Vorderseite "Blaubeeren in dunkler belgischer Schokolade". Man erwartet also Blaubeerfrüchte, ummantelt von dunkler Schokolade. Was man bekommt ist billiges Blaubeergelee (aus nur 13% Blaubeeren). Diese Information ist auf der Vorderseite nicht zu finden, sondern nur auf der Rückseite, wenn man die Zutatenliste durchliest - in Schriftgröße 6,5. Die Packung enthält 150g, dafür wird im Kaufhof 4,99 verlangt. Nicht nur die Schrift, sondern auch das Bild auf der Vorderseite zeigt von Schokolade ummantelte Früchte, KEIN ummanteltes Gelee.
Verbraucher aus Halle vom 20.08.2018

Auf der Vorderseite der Verpackung steht 'dark chocolate coated blueberries'. Ich bin deshalb davon ausgegangen, dass es sich um ganze, getrocknete Früchte handelt. Erst auf der Rückseite der Packung erfährt man dann, dass lediglich 13% Blaubeerpüree enthalten sind:
Fruchtzubereitung 40% (konzentriertes Blaubeerpüree (13%), konzentriertes Apfelpüree, konzentrierter Brombeersaft, Fructose-Glukosesirup, Zucker, Feuchthaltemittel: Glycerin, Ballaststoffe (WEIZEN), Säureregulator: Apfelsäure und Zitronensäure, pflanzliches Fett (Palm), Färbemittel: Heidelbeer- und Karottenkonzentrat, Geliermittel: Pektine, natürliches Aroma).
Verbraucher aus Schöneck vom 26.07.2018

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Darum geht’s:

Die Schauseite der „Guylian Blueberries“ beschreibt diese mit „Blueberries in Belgian Dark Chocolate“ und unterhalb der Abbildung mit „Blaubeeren in Dunkler Belgischer Schokolade“. Des Weiteren sind Blaubeeren teils ohne Schokoladenüberzug sowie Schokokügelchen abgebildet.

Die Bezeichnung „Blaubeerfruchtzubereitung in belgischer Schokolade“ steht auf der Rückseite. Das Zutatenverzeichnis listet außer Schokolade eine Fruchtzubereitung unter anderem bestehend aus den Früchten Blaubeere, Apfel und Brombeere sowie Fructose-Glukosesirup und Zucker auf.

Bezeichnung und Zutatenverzeichnis in deutscher Sprache befinden sich in einem Fließtext zwischen den französischen und den italienischen Angaben und sind in der vorhandenen Schriftgröße kaum lesbar.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Verpflichtende Angaben auf der Verpackung oder dem Etikett sind in der Regel in einer Schriftgröße mit einer x-Höhe von mindestens 1,2 mm so aufzudrucken, dass eine gute Lesbarkeit sichergestellt ist.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die prominente bildliche Darstellung und der Produktname lassen kaum Zweifel aufkommen, das Produkt bestehe aus etwas anderem als Schokolade und Blaubeeren. Statt ganzer Blaubeeren enthält das Produkt jedoch eine Fruchtzubereitung mit einem geringen Anteil Blaubeeren.

Zudem ist aus unserer Sicht eine gute Lesbarkeit der verpflichtenden Angabe nicht gegeben. Selbst wenn Verbraucher mit Hilfe der Zutatenliste die Zusammensetzung prüfen möchten, ist dies aufgrund der zahlreichen mehrsprachigen Informationen auf der Rückseite nicht auf Anhieb möglich.

Fazit:

Der Hersteller sollte die Produktverpackung unmissverständlich gestalten. Er sollte bereits auf der Schauseite deutlich machen, welche Früchte er in welcher Verarbeitungsform verwendet. Außerdem sollten die Pflichtangaben deutlich lesbar sein.

Stellungnahme der Chocolaterie Guylian NV, Sint Niklaas, Belgien

Übersetzung erstellt von der Verbraucherzentrale:

Wir haben sofort unsere Stelle in Deutschland kontaktiert, welche diese Angelegenheit weiter bearbeiten wird. Wir haben bereits eingeleitet, dass die Kennzeichnung auf der Schauseite der Packung von Guylian Blaubeeren geändert wird.
Die neue Kennzeichnung:
Dark Chocolate
Blaubeere und Apfel
Feine dunkle Schokolade mit einem weichen Kern mit Fruchtgeschmack

 

Ergebnis

Im Rahmen einer Marktbeobachtung haben wir das Produkt mit der angekündigten Änderung im September 2019 im Handel gefunden. Auf der Schauseite wird nun deutlich, dass die Füllung neben Blaubeeren auch Apfel enthält. Außerdem zeigt die Abbildung keine getrockneten Blaubeeren mehr und aus der Bezeichnung „Fruchtzubereitung in Dunkler Belgischer Schokolade“ wird deutlich, dass die Füllung aus verarbeiteten Früchten besteht.
Unverständlich aus unserer Sicht ist jedoch die nun in der Liste aufgeführte Zutat „40 % Obst“ statt „40 % Fruchtzubereitung“. Außerdem erschwert nach wie vor die Schriftart die Lesbarkeit auf der Rückseite.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.