Das ärgert beim Einkauf:

Abgebildete Schokolade und Macadamianüsse sind kaum vorhanden

Je zwei Schokostücke und Macadamianüsse springen auf dem Milchgetränk „Müllermilch Weiße Schoko-Macadamia-Geschmack“ ins Auge. Tatsächlich stecken nur 4 Gramm Schokolade und 0,29 Gramm Macadamiamark in der ganzen Flasche.
getaeuscht

Die großen Abbildungen von zwei Stücken weiße Schokolade und zwei Macadamianüssen passen nicht zu den tatsächlich vorhandenen Minimengen im Milchgetränk. Abbildungen von Zutaten sollten zum Inhalt passen. Die Molkerei Müller sollte auf die Abbildungen der Nüsse und Schokolade verzichten. 

Zwar sind bei dem Produkt auf dem Bild sehr präsent weiße Schokoladenstücke dargestellt (im Produkt sind 1 %), aber mir geht's um die Macadamia-Nüsse. Es sind zwei groß abgebildete Macadamia-Nüsse auf dem Produkt. Im Produkt befinden sich dann ganze 0.07 % Macadamiamark. Das Produkt wiegt 422 g, macht also 0.29 mg Macadamiamark.
Ob die nun drin sind oder nicht, es würde ohne kein Stück anders schmecken und ist nur drin, um die Nüsse so präsent auf dem Produktbild abbilden zu dürfen. Das macht die ganze Regelung für Lebensmittel doch obsolet, wenn ich eine Messerspitze in das Produkt tue und schon hält man sich an die gesetzlichen Vorgaben. Erstens sind mir solche Hersteller sofort unsympathisch und es machen fast alle, zweitens ist es nicht nachvollziehbar, dass es gesetzlich nicht geändert wird. Das kann nur an Lobbyarbeit liegen, denn mit Vernunft ist dieser Irrsinn, den ich klar als Verbrauchertäuschung ansehe, nicht zu erklären. 
Verbraucherin aus Diepholz vom 03.06.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

Die Aufmachung der Müllermilch Weiße Schoko-Macadamia-Geschmack passt nicht zur tatsächlichen Zusammensetzung.

Darum geht’s:

Die Molkerei Müller zeigt auf Schauseite des Milchmischgetränkes „Müllermilch Weiße Schoko-Macadamia-Geschmack“ zwei Macadamianüsse und zwei Stücke weiße Schokolade, die auf einem Milchstrahl schwimmen. Die Bezeichnung lautet „Milchmischerzeugnis mit weißer Schokolade-Macadamia-Geschmack …“. Die Zutatenliste nennt unter anderem 1 % weiße Schokolade, 0,07 % Macadamiamark und Aroma. 

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Des Weiteren müssen die Mengen verwendeter Zutaten eines Lebensmittels genannt werden, wenn sie durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Wenn Zutaten nur in verschwindend geringer Menge in einem Lebensmittel stecken, sollten die Anbieterfirmen sie nicht bewerben. Die hier durch große Abbildungen beworbenen Zutaten sind mengenmäßig kaum im Produkt vorhanden. Sie vermitteln ein falsches Bild über die Zusammensetzung. 

Fazit:

Die Molkerei Müller sollte auf die Abbildungen der Nüsse und Schokolade verzichten. 

Stellungnahme der Molkerei Alois Müller GmbH & Co. KG, Aretsried

Die Abbildungen dienen der sensorischen Beschreibung und der Sortendifferenzierung. Die Sortenbezeichnung auf der Schauseite ist um den Zusatz „Geschmack“ ergänzt und befindet sich unmittelbar neben den Abbildungen. Damit wird der Verbraucher informiert, dass zur Erzielung des Geschmacks auch Aromen eingesetzt werden. Dies wird auch in der Bezeichnung des Lebensmittels "Milchmischerzeugnis mit weißer Schokolade-Macadamia-Geschmack" ersichtlich.