Das ärgert beim Einkauf:

Aldi Brot des Monats Hafer Quinoa

Das Brot heißt „Hafer Quinoa“, obwohl es dreimal mehr Weizen als Hafer und Quinoa enthält.
getaeuscht

Aldi bietet ein Brot mit dem Namen „Hafer Quinoa“ als „Brot des Monats“ an und vermittelt damit einen hohen Anteil an Hafer und Quinoa. Tatsächlich stecken in dem Brot insgesamt knapp 14 Prozent Hafer und Quinoa gegenüber 44 Prozent Weizen. Auf der Rückseite bezeichnet der Anbieter das Brot als Weizenmischbrot. Die Anbieterfirma sollte das Brot bereits auf der Schauseite zutreffend kennzeichnen und die Anteile an Hafer und Quinoa nennen.

Ich habe gestern ein „Brot des Monats“ bei Aldi gekauft. Ganz dick steht drauf:
HAFER QUINOA.
Dann gucke ich später auf die Inhalte: 44 % Weizenanteile, Quinoa 5 % und Hafer 5 % (Anmerkung der Redaktion: Neben je fünf Prozent gepufftem Hafer und Quinoa stecken auch 3,7 Prozent Haferflocken im Brot.)
Ich finde das unglaublich – oder? 
Verbraucher aus Hamburg vom 28.03.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der Name „Hafer Quinoa“ spiegelt nicht die Zusammensetzung des Brotes wider. 
Tatsächlich handelt es sich um ein Weizenmischbrot, das überwiegend aus Weizen besteht. 

Darum geht’s:

Die Harry Nord GmbH bewirbt auf der Schauseite als „Brot des Monats“ die Brotsorte „Hafer Quinoa“. Auf der Rückseite lautet die Bezeichnung „Weizenmischbrot mit 44 % Weizenanteil“. Die Zutatenliste führt als weitere Getreidearten 5 Prozent gepuffter Quinoa, 5 Prozent.gepuffter Hafer, 3,7 Prozent Haferflocken sowie Roggen auf. Weitere Zutaten sind unter anderem Wasser, Leinsamen und Sonnenblumenkerne. 

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Beschaffenheit eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 
Die Leitsätze für Brot und Kleingebäck legen die Bezeichnungen für Brote fest. Danach muss der Weizenanteil bei der Bezeichnung „Weizenmischbrot“ mehr als 50 Prozent bezogen auf den Getreideanteil betragen. Wird ein anderes Getreide als Roggen oder Weizen in der Bezeichnung genannt, so muss dieses einen Anteil von mindestens 20 Prozent bezogen auf den Getreideanteil ausmachen. Beispielsweise enthält ein als „Haferbrot“ bezeichnetes Brot mindestens 20 Prozent Hafer im Getreidenanteil.
Da Brote neben Getreide weitere Zutaten enthalten, sind Angaben zu den Getreidemengen, die sich auf das Gesamtprodukt beziehen, deutlich geringer. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Produktname „Hafer Quinoa“ auf der Schauseite passt nicht, wenn es sich tatsächlich, wie auf der Rückseite beschrieben, um ein Weizenmischbrot mit geringen Mengen von Hafer und Quinoa handelt. Es stecken sogar mehr Leinsamen und Sonnenblumenkerne als Quinoa im Brot. Aus unserer Sicht sollten Verbraucher:innen bereits auf der Schauseite klar erkennen können, aus welchen Getreidearten ein Brot im Wesentlichen besteht und in welcher Menge besonders beworbene Getreidearten im Brot vorhanden sind. 

Fazit:

Die Anbieterfirma sollte das Brot bereits auf der Schauseite zutreffend kennzeichnen und die Anteile an Hafer und Quinoa nennen.

Stellungnahme der HARRY-BROT GmbH, Schenefeld

Kurzfassung:

„Brot des Monats“ ist ein Sortiment mit wechselnden Aktionsbroten. Das beanstandete Produkt wird aktuell nicht mehr verkauft. Es werden die Bestandteile Hafer und Quinoa hervorgehoben, jedoch erfolgt ausdrücklich keine Bezeichnung als Hafer-, Quinoa- oder Hafer-Quinoa-Brot. Auf der Rückseite finden sich alle rechtlich vorgeschriebenen Elemente. Wir sehen keine Täuschung des Verbrauchers.

Ergebnis

Aldi Nord hat der Verbraucherzentrale in einem Schreiben vom 12. Mai 2023 mitgeteilt, dass das Brot aktuell nicht im Handel ist.