Alesto Snack Mix mit Pistazien geröstet und gesalzen
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Beschwerde
Das Produkt ist als "geröstet + gesalzen" bezeichnet. In der Produktbeschreibung werden Nusssorten genannt und diese teils mit geröstet, teils mit geröstet und gesalzen beschrieben. Erst aus der Zutatenliste lässt sich erahnen, dass die Nüsse scharf gewürzt und zum Teil mit Teig umhüllt sind. Die auf der Vorderseite abgebildeten Nüsse lassen dies nicht erkennen und weichen deutlich vom Aussehen des Packungsinhalts ab.
Verbraucherin aus Andernach vom 24.04.2017
Einschätzung der Verbraucherzentrale:
Zusammenfassung:
Der Produktname „Snack Mix mit Pistazien geröstet und gesalzen“ und die abgebildete Nussmischung weisen auf eine geröstete, mit Salz gewürzte Nussmischung als Inhalt hin. Tatsächlich stecken neben gerösteten und gesalzenen Nüssen auch mit einem scharf schmeckenden Teig ummantelte Nüsse in der Packung. Um Fehlvorstellungen über den Inhalt zu vermeiden, sollten Produktname und Abbildungen dem tatsächlichen Produkt entsprechen.
Darum geht’s:
Auf der Vorderseite der Verpackung ist der Snack Mix näher beschrieben als „mit Pistazien geröstet und gesalzen“. Außerdem ist eine Nussmischung auf einem Teller abgebildet. Diese weicht vom tatsächlichen Aussehen des Inhalts ab.
Die Zutatenliste auf der Verpackungsrückseite zählt neben Nüssen, Rapsöl und Salz zahlreiche weitere Zutaten auf, beispielsweise Maismehl, Weizenmehl und Mais-stärke sowie Zucker, Gewürze Paprika, Chili, Volleipulver, Maltodextrin, Hefeextrakt, außerdem mehrere Zusatzstoffe wie Farbstoff, Trennmittel, Konservierungsstoff und Säuerungsmittel sowie Aromen.
Mit diesen Zutaten muss der Verbraucher nicht rechnen und kann sich über die Zusammensetzung getäuscht sehen. Hinzu kommt, dass Alesto eine Produktvariante in gleicher Aufmachung mit dem Namen „Snack Mix mit Macadamia geröstet und gesalzen“ anbietet, die neben Nüssen, Salz und Öl keine weiteren Zutaten enthält.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, wie beispielsweise die Zusammensetzung. Dieser in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) festgelegte Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Weder die Produktabbildung noch der Produktname „Snack Mix geröstet + gesalzen“ weisen auf Zutaten wie Maisstärke, Weizenmehl, Zucker, Tomatenpulver, Chili oder Hefeextrakt sowie mehrere Zusatzstoffe wie Farbstoff, Trennmittel, Konservierungsstoff und Säuerungsmittel hin. Verbraucher, die aufgrund der Aufmachung der Verpackung eine Nussmischung – geröstet und gesalzen – ohne scharfe Ummantelung erwarten, erfahren erst, wenn sie die Verpackung öffnen und die Nussmischung probieren, was tatsächlich enthalten ist. Es handelt sich aus Sicht der Verbraucherzentrale um Zutaten, die für den Verbraucher kaufentscheidend sein können. Daher sollte schon die Verpackungsvorderseite darüber informieren. Dies erscheint umso wichtiger, da Alesto eine Produktvariante „Snack-Mix mit Macadamia geröstet + gesalzen“ anbietet, die analog aufgemacht ist, aber ausschließlich aus Nüssen, Salz und Öl besteht.
Fazit:
Der Hersteller sollte den Snack-Mix bereits auf der Vorderseite realitätsnah abbilden und treffender beschreiben.
Stellungnahme der Snack Connection B.V., Rijswijk, Niederlande
Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 16.05.2017 hat der Hersteller nicht geantwortet.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.