Das ärgert beim Einkauf:

Angabe zum Alkoholgehalt schwer auffindbar

Den Alkoholgehalt des Glühweins druckt die Firma Weico unscheinbar zusammen mit der Losnummer auf die Oberseite der Verpackung.
getaeuscht

Die Angabe zum Alkoholgehalt ist nicht bei den üblichen Pflichtangaben zu finden und daher beim Einkauf leicht zu übersehen. 
Die Firma Weico sollte den Alkoholgehalt deutlich und an einer gut sichtbaren Stelle kennzeichnen.

Auch wenn dieses Produkt Glühwein heißt, so ist es in keiner Weise als alkoholhaltig gekennzeichnet. Da der Discounter jedes Jahr alkoholfreie Varianten anbietet und ich weiß, dass der Alkoholgehalt eigentlich gekennzeichnet werden muss, bin ich davon ausgegangen, dass es sich um eine alkoholfreie Variation handelt. [Anm. der Red.: Der Alkoholgehalt ist auf einem weißen Feld auf der Verpackung oben aufgedruckt.]
Ja, ich weiß auch, dass auf der Verpackung Rotwein steht, allerdings ist es beispielsweise bei Rotweinsauce auch so, dass der Alkoholgehalt herausgekocht wird. Daher empfinde ich diese Angabe als nicht zureichend.
Verbraucher aus Essen vom 16.12.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Angabe zum Alkoholgehalt ist nicht bei den üblichen Pflichtangaben zu finden und daher beim Einkauf leicht zu übersehen.

Darum geht’s:

Auf der Schauseite der Verpackung kennzeichnet die Firma Weico das Getränk als „Glühwein“ und gibt die Füllmenge von 1,5 Liter an. Auf den Verpackungsseiten steht jeweils „würziger, aromatischer Glühwein“ sowie eine Beschreibung des Getränks und weitere Pflichtangaben. Die Füllmenge ist auf allen vier Verpackungsseiten abgedruckt. Der Angabe zum Alkoholgehalt „Alk. 8,7 % Vol“ druckt der Hersteller individuell in das weiße Feld auf der Verpackungsoberseite zusammen mit einer internen Losnummer. Häufig steht in diesem Feld bei Getränken das Mindesthaltbarkeitsdatum.

Das ist geregelt:

Sämtliche Pflichtkennzeichnungen müssen an einer gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar und dauerhaft angebracht werden. Das schreibt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) vor. 
Glühwein ist ein aromatisiertes weinhaltiges Getränk mit mindestens sieben und nicht mehr als 14,5 Volumenprozent Alkohol.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Während die Füllmenge von 1,5 Litern mehrfach und gut erkennbar auf der Verpackung zu lesen ist, suchen Käufer:innen an gleicher Stelle vergeblich nach dem Alkoholgehalt. So hat der sich der Verbraucher, der sich bei Lebensmittelklarheit beschwert hat. die Angabe offenbar gar nicht gefunden. Nach unseren Beobachtungen steht der Alkoholgehalt bei Wein in Verbundkartons meist in der Nähe der Füllmenge oder anderen verpflichtenden Angaben wie der Herstelleradresse. Ein individueller Druck auf einem weißen Feld auf der Oberseite der Verpackung ist dagegen eher unüblich, zumal an dieser Stelle beispielsweise bei alkoholfreien Getränken häufig das Mindesthaltbarkeitsdatum zu finden ist. Auch in Verbindung mit der für Verbraucher:innen unbedeutenden Losnummer ist die Angabe nicht zu erwarten. 
Die Information zur Höhe des Alkoholgehalts ist für Kund:innen durchaus relevant, wenn dieser zwischen 7 und 14,5 Volumenprozent variieren kann.

Fazit:

Die Firma Weico sollte den Alkoholgehalt deutlich und an einer gut sichtbaren Stelle kennzeichnen.

Stellungnahme der Gerstacker Weinkellerei, Nürnberg

Kurzfassung:

Der Glühwein ist lebensmittelrechtlich sowohl gemäß der VO (EU) Nr. 1169/2011 LMIV als auch gemäß der VO (EU) Nr. 251/2014 korrekt gekennzeichnet. 
In der VO (EU) Nr.251/2014 ist definiert, dass ein Glühwein per Definition immer alkoholhaltig sein muss.
Die Angabe des Alkoholgehaltes erfolgt, wie lebensmittelrechtlich vorgeschrieben, mit dem Eindruck auf dem Rückenetikett.