Das ärgert beim Einkauf:

Angebot für Dual Detox Tea

Der Anbieter wirbt mit einer entgiftenden Wirkung für den Tee, obwohl es dafür keine Belege gibt.
getaeuscht

Im Online-Shop bewirbt die Dual GmbH ihren „Dual Detox Tea“ mit zahlreichen Werbeaussagen wie „detox and cleanse fat loss tea“, „reduce your bloating“ oder „detoxify your body“. Dabei handelt es sich um gesundheitsbezogene Aussagen. Sind diese wissenschaftlich nicht oder nicht ausreichend nachgewiesen, dürfen Anbieter nicht damit werben.
Der Anbieter sollte die nicht zugelassenen gesundheitsbezogenen Aussagen für das Produkt umgehend entfernen.

Bei dem Produkt „Dual Detox Tea“ stehen unzulässige Health-Claims, insbesondere auf der Webseite. Bei „Benefits“ stehen Punkte wie „Detoxify Body“, „Reduce Stress“, „Boost Immunity“.
Verbraucherin aus Hannover vom 14.02.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Für „Detox“ oder „Entgiftung“ gibt es keine zugelassenen gesundheitsbezogenen Aussagen für Lebensmittel. Auch für positive Wirkungen wie „Reduce Stress“ oder „Boost Immunity“ existieren keine Claims in Verbindung mit einer Teemischung. Daher sollte diese Art der Werbung unterbleiben.

Darum geht’s:

Auf dualinnovations.com wirbt der Anbieter mit folgenden Aussagen für „Dual Detox Tea“ in englischer Sprache:

  • Detox & cleanse fat loss tea
  • Reduce your bloating
  • Natural appetite supressant
  • 28 day tea, clean, Pure Tox

Unter „Benefits“ folgen weitere Aussagen:

  • Release Toxins
  • Detoxify Body
  • Reduce Stress
  • Boost Immunity
  • Fight Bloating

Laut Zutatenliste setzt sich die Kräuter- und Grünteemischung wie folgt zusammen:
Grüner Tee (20 %), Fenchel süß, Anissamen, Birkenblätter (8 %), Lemongras, Apfelstücke, Koriander, Süßholz, Gerstengras (4 %), süße Brombeerblätter, Brennnesselblätter, Klettenwurzel, Löwenzahnwurzel, Sonnenblumenblätter, Süßholzwurzel. 

Das ist geregelt: 

Anbieterfirmen dürfen Lebensmitteln keine Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer Krankheit zuschreiben, das verbietet die EU-Lebensmittelinformationsverordnung.
Nach der Health-Claims-Verordnung dürfen gesundheitsbezogene Angaben nicht falsch, mehrdeutig oder irreführend sein. Gesundheitsbezogene Angaben müssen zugelassen sein und in der Gemeinschaftsliste zugelassener Claims stehen.
Für „Detox“ oder Entgiftung gibt es dort keine Zulassung.
Zur Kennzeichnung „Detox“ auf gemischten Kräutertees stellte der BGH mit einem Hinweisbeschluss aus dem Jahr 2017 Folgendes klar:
„Detox“ stellt eine spezifische gesundheitsbezogene Angabe dar.
„Detox“ wird von Verbraucher:innen im Sinne einer entschlackenden oder entgiftenden Wirkung verstanden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Es gibt keine zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben zur entgiftenden Wirkung von Lebensmitteln oder den genannten Inhaltsstoffen. Die Werbung mit „Entgiftung“ oder „Detox“ für das Produkt ist daher nach unserer Rechtsauffassung nicht erlaubt. Auch die Werbung zur Stressreduktion und Immunstärkung ist für die Teemischung nicht zulässig.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit bestehen noch weitere Kennzeichnungsmängel, unter anderem nicht zugelassene Gesundheitsversprechen wie „Support Weight loss” und „Natural Appetite Suppressant”. Dazu kommt der Angebotstext in englischer Sprache.

Fazit:

Die Anbieterfirma sollte die Aussagen umgehend von ihrer Internetseite entfernen.

 

Stellungnahme der Dual GmbH, Frankfurt

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 17.03.2022 liegt bisher keine Antwort vor.

Ergebnis

Lebensmittelklarheit hat die zuständige Lebensmittelüberwachung über das Produkt informiert.