Das ärgert beim Einkauf:

Angebot für Ecklonia Cava Extrakt

In den Kapseln steckt doppelt so viel „Hawaiian Spirulina“ wie das zuerst genannte „Ecklonia Cava“.
getaeuscht

Der Anbieter nennt an erster Stelle und in großer Schrift „Ecklonia Cava Extrakt“, obwohl in den Kapseln überwiegend „Hawaiian Spirulina“ steckt. 
Der Anbieter sollte die Zusammensetzung des Produktes bereits im Produktnamen deutlich machen.

Auf der Vorderseite steht 60 Kapseln à 300 mg. Aber auf der Rückseite steht 100 mg je Kapsel! (Ecklonia cava extract). Bei 3 Kapseln sind es 300 mg.
Verbraucher aus Emmerich vom 10.08.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Dass sich das Produkt überwiegend aus „Hawaiian Spirulina“ zusammensetzt, ist auf den ersten Blick nicht zu erwarten.

Darum geht’s:

Der Anbieter Sunday Natural vertreibt in seinem Online-Shop ein Produkt mit dem Namen „Ecklonia Cava Extrakt + Hawaiian Spirulina“. Auf der abgebildeten Packung steht fettgedruckt „Ecklonia Cava Extrakt 90 Polyphenole“ und erheblich kleiner gedruckt „+ Original Hawaiian Spirulina 60 Kapseln à 300 mg“. In der Beschreibung heißt es: „Einzigartiger Algen-Komplex aus Ecklonia Cava und Original Hawaiian Spirulina.“
Die Zutaten gibt der Hersteller wie folgt an: „Ecklonia Cava, Spirulina platensis pacifica“.
Auf dem rückseitigen Etikett der abgebildeten Flasche sowie unter „Inhaltsstoffe“ stehen folgende Mengenangaben pro Kapsel:

  • Ecklonia cava 100 mg
  • Spirulina plantesis pacifica 200 mg 

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung und die Menge. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Außerdem müssen Informationen über Lebensmittel zutreffend, klar und leicht verständlich sein.
Dies gilt auch für Angebote im Fernabsatz.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Anbieter weist im Online-Shop und insbesondere auf dem Etikett auf „Ecklonia cava“ als Bestandteil der Kapseln hin. „Hawaiian Spirulina“ steht jeweils an zweiter Stelle und auf dem Etikett zusätzlich deutlich kleiner gedruckt. Dass das Produkt zu zwei Dritteln aus „Hawaiian Spirulina“ besteht und lediglich zu einem Drittel aus „Ecklonia Cava“ ist nicht zu erwarten. Die auf der Schauseite angegebenen 300 Milligramm, die Kund:innen im Wesentlichen auf Ecklonia Cava beziehen können, reduzieren sich auf diese Weise auf 100 mg pro Kapsel.  Die Zusammensetzung des Lebensmittels sollte auf den ersten Blick deutlich werden.

Fazit:

Der Anbieter sollte die Zusammensetzung des Produktes bereits im Produktnamen klar kennzeichnen. 

Stellungnahme der Sunday Natural GmbH, Berlin

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Auf der Frontseite heißt es ECKLONIA CAVA EXTRAKT 90% Polyphenole + ORIGINAL HAWAIIAN SPIRULINA. Auf der Frontseite wird somit darauf hingewiesen, dass das Produkt nicht alleine ECKLONIA CAVA enthält, sondern auch Spirulina. Auf der Frontseite heißt es 60 Kapseln à 300 mg, dies bezieht sich offensichtlich auf das Gesamtprodukt.