Das ärgert beim Einkauf:

Anzeige „Verzweifelt über meine Haare!“

Gegen Haarausfall soll die neuartige Entwicklung „Hair Volume“ wirken: New Nordic schildert in der Anzeige einen Effekt „nach nur 15 Tagen“.
getaeuscht

Die Anzeige der New Nordic GmbH in einer Zeitschrift trägt den Titel „Verzweifelt über meine Haare!“ und die Abbildung einer Frau mit vollem Haar. Die Anzeige mit dem Titel „Haarausfall“ vermittelt insgesamt ein effektives Mittel. Drei Wirkstoffe für die „neuartige Entwicklung“ nennt der Anbieter, darunter Biotin, das jedoch lediglich zur Erhaltung normaler Haare beiträgt. 
Der Anbieter sollte auf die unseriöse Werbung verzichten.

Ich habe das Gefühl in der Werbung werden in – insbesondere für Frauen – sensiblen Bereichen immer vollmundigere Aussagen getroffen. 
In der Zeitschrift SUPERillu Nr. 33 vom 12.08.2021 findet sich eine Anzeige für das Produkt „Hair Volume“. Da die Bestellung unter „New Nordic“ läuft, steht wohl diese Firma dahinter. In der Anzeige spricht eine 55-jährige Dame darüber, dass sie angesichts ihres Haarausfalls verzweifelt sei, ihre Haare im Ausfluss gefunden habe und alle Mittel – bis natürlich auf Hair Volume – nichts gebracht hätten. 
Als Verbraucherin in eben diesem Alter habe ich mir natürlich gleich die Frage gestellt, ob der Ausfall meiner Haare noch im normalen Umfang liegt. Aber es kann doch nicht sein, dass hier Ängste geschürt werden und dann noch gleich das allein helfende Mittel angepriesen wird. 
Verbraucherin aus Rottenburg vom 10.09.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Anzeige vermittelt ein völlig übertriebenes Bild über die möglichen Wirkungen von Nahrungsergänzungsmitteln bei Haarausfall. Der Anbieter sollte auf die unseriöse Werbung verzichten.

Darum geht’s:

Die Zeitschrift „Super-Illu“ von August 2021 enthält auf Seite 29 die Anzeige der New Nordic GmbH mit dem „Thema Haarausfall*“. Dem Titel „Verzweifelt über meine Haare!“ folgt eine persönliche Schilderung, rechts davon ist die Abbildung einer Frau mit vollem Haar zu sehen.
Im persönlichen Bericht und der Anzeige fallen folgende Aussagen auf:

  • Seit ich Hair Volume benutze, bin ich endlich wieder glücklich.
  • Ich habe viele ausprobiert, jedoch ohne Erfolg.
  • Keine Haare mehr in der Dusche
  • Nach nur 15 Tagen bemerke ich schon einen Effekt bei den Haaren unter der Dusche.
  • Täglich erscheinen mir meine Haare dicker und glänzender.
  • Ich bin sicher, die Lösung liegt in Hair Volume, denn es enthält Biotin, das wissenschaftlich belegt zur Erhaltung normaler Haare beiträgt und Kupfer zur Unterstützung der Haarpigmentierung.
  • Millionen zufriedener Kunden weltweit.
  • Neuartige Entwicklung: Hair Volume ist eine neuartige Entwicklung, die mit keinem anderen Produkt vergleichbar ist. 
  • Es ist das einzige Produkt mit Apfelextrakt und damit reich an speziellen Procyanidin-B2 – einem natürlichen Inhaltsstoff. Es enthält Biotin, das zur Erhaltung normaler Haare beiträgt, und Kupfer zur Unterstützung der Haarpigmentierung.

Nach den Produktinformationen in der rechten Spalte folgt kleingedruckt die Auflösung des Sternchens aus dem Titel: *Nicht krankheitsbedingter Haarausfall.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Wirkung oder die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Die Informationen dürfen keine Eigenschaften der Vorbeugung, der Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit entstehen lassen oder den Eindruck erwecken. Das gilt auch für die Werbung.
Für „Beauty-Claims“, Angaben, die sich auf die Schönheit beziehen wie schönes Haar, gibt es keine speziellen rechtlichen Regelungen. Hier gilt das allgemeine Verbot der Irreführung in Bezug auf die Eigenschaften und Wirkungen eines Lebensmittels.
Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln sowie deren Werbung für Lebensmittel. Gesundheitsbezogen sind Angaben, die eine positive Wirkung auf Körperfunktionen vermitteln. 
Unternehmen dürfen nur mit gesundheitsbezogenen Aussagen werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind.
Folgende Aussagen sind zugelassen:

  • Biotin: Trägt zur Erhaltung normaler Haare und normaler Haut bei
  • Kupfer: Trägt zu einer normalen Haarpigmentierung bei

Für Procyanidin B2 gibt es keine zugelassenen Claims in Bezug auf Haare. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der persönliche Erfahrungsbericht einer Anwenderin in Kombination mit der Aussage „Millionen weltweit zufriedener Kunden“ lässt ein sehr effektives Mittel gegen Haarausfall erwarten: Beispielsweise die Aussage „nach nur 15 Tagen“ sei ein Effekt zu bemerken. Hier entsteht insgesamt ein völlig falscher Eindruck über die mögliche positive Wirkung: Denn lediglich Biotin darf mit der Erhaltung normaler Haare beworben werden. 

Fazit:

Der Anbieter sollte auf die unseriöse Werbung verzichten.

Stellungnahme der New Nordic Deutschland GmbH, Schenefeld

Kurzfassung:

In unserer Anzeige handelt es sich um eine echte Anwenderin und ihre persönlichen Erfahrungen mit Hair Volume und anderen Produkten. Aus dieser subjektiven Erfahrung einer Anwenderin lässt sich somit keine Angst erzeugende Wirkung beim Leser ableiten, insbesondere, da auch nicht beschrieben wird, ab welcher Menge ein Haarausfall nicht mehr im normalen Umgang liegt und Angst auslösen sollte.